Der Nachzug ausländischer Ehepartner nach Dänemark wird erschwert. Das Außen- und das Innenministerium teilten der Ausländerbehörde mit, dass Ehepartnern, die bereits mehr als 26 Jahre die dänische Staatsbürgerschaft besitzen, der Nachzug eines Partners nicht weiterhin problemlos erlaubt wird. Künftig muss ebenso wie bei allen anderen Betroffenen nachgewiesen werden, dass eine stärkere Bindung an Dänemark als an das Heimatland der Antragsteller besteht.

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Günter Schwarz – 29.06.2016