Heute im Bundestag unter dem Tagesordnungspunkt hib Nr. 415 kam endlich ein Gesetzesenrwurf auf den Tisch unserer Parlamentarier, der schon seit langer Zeit überfällig und dringend nötig war – im neuen Sexualstrafrecht soll es jetzt lauten:

NEIN heißt NEIN

und Punkt!

Momentan debattiert der Bundestag noch darüber, ob künftig soll schon strafbar sein soll, wenn sich ein Täter über den „erkennbaren Willen“ des Opfers hinwegsetzt. Der Bundestag wird noch heute darüber abstimmen, und es ist zu erwarten, dass ein deutlich verschärftes Sexualstrafrecht verabschiedet werden wird.

Endlich setzt sich die Einsicht nicht nur in der „normalen Bevölkerung“ sondern auch beim Gesetzgeber durch, dass sexuelle Gewalt, denen besonders Frauen und Kinder ausgesetzt sind, demnächst leichter geahndet werden kann und uns Bilder wie aus der Silvernacht in Köln, Hamburg und anderen Städten hoffentlich zukünftig erspart bleiben werden.

von

Günter Schwarz – 07.07.2016