MÜNCHEN. Zwei Tage nach den Schüssen von München hat die Polizei einen 16-jährigen Afghanen unter dem Vorwurf der Mitwisserschaft festgenommen.

Der Freund des 18-jährigen Amokschützen soll von dessen Plänen gewusst, diese aber nicht der Polizei gemeldet haben, teilte die Münchner Polizei am Sonntagabend auf Facebook mit

Polizei München
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Festnahme eines 16 jährigen Afghanen im erweiterten Zusammenhang mit dem Amoklauf – Laim
Am Sonntag, 24.07.16, gegen 18.15 Uhr, wurde von Kräften des Sondereinsatzkommandos eine Wohnung im Münchner Stadtteil Laim auf Anordnung der Staatsanwaltschaft München I betreten. In der Wohnung wurde ein 16jähriger Afghane festgenommen.
Bei der Person handelt es sich um einen Jugendlichen, der in einer freundschaftlichen Beziehung zu dem toten 18jährigen deutsch-iranischen Amokschützen stand.
Der 16Jährige meldete sich bereits am Freitag unmittelbar nach dem Amoklauf bei der Polizei und wurde in Bezug auf seine Beziehung zum Täter vernommen.
Die durchgeführten kriminalpolizeilichen Ermittlungen deckten im Verlauf des heutigen Tages jedoch Widersprüche in seinen Aussagen auf. Es besteht der Verdacht, dass der 16jährige ein möglicher Mitwisser der Tat ist. Die Münchner Kriminalpolizei ermittelt aus diesem Grund gegen den Jugendlichen wegen des Verdachts der Nichtanzeige einer geplanten Straftat nach § 138 StGB.
Inwieweit die festgenommene Person für einen Facebook-Aufruf zu einem Treffen in einem Kinokomplex in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofes verantwortlich ist, müssen die weiteren kriminalistischen Ermittlungen ergeben.
Die Polizei München stellt klar, dass wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen sog. Trittbrettfahrer vorgehen und warnt vor weiteren Nachahmungstaten. Es werden dadurch Menschen gefährdet und polizeiliche Maßnahmen erzwungen, die dem Verursacher in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.

Er habe sich unmittelbar nach dem Amoklauf bei der Polizei gemeldet. Deren Ermittlungen deckten am Sonntag Widersprüche in den Aussagen des 16-Jährigen auf. „Es besteht der Verdacht, dass der 16-Jährige ein möglicher Mitwisser der Tat ist“, so die Polizei. Er sei dann um 18.15 Uhr von einem Sondereinsatzkommando der Polizei festgenommen worden. Die Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts der Nichtanzeige einer geplanten Straftat (§ 138 StGB) gegen den Jugendlichen.

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Nachrichten.at – 24.07.2016