Es hat den Anschein, dass die Kritik zur umstrittenen dänischen Asylverschärfung von Seiten der EU, die Anfang des Jahres noch für große Aufmerksamkeit und teils auch für Aufregung gesorgt hatte, wird leiser.

In einer E-Mail gab die Sprecherin für Migration der EU-Kommission, Natascha Bertaud, bekannt, dass die Kommission sich nicht weiter mit den Verschärfungen beschäftigen werde, die unter anderem auch das sogenannte Schmuckgesetz umfassen. „Dänemark ist nicht an die EU-Asylrechtsregelung gebunden und somit auch nicht an die Regeln, die direkt die Aufnahmebedingungen von Asylbewerbern betreffen“, so Bertaud in dem Schreiben.

Somit kann die EU-Kommission auch nicht Stellung dazu nehmen, ob das Gesetz mit den EU-Regularien vereinbar ist. Der Grund dafür ist, dass der Bereich vom dänischen Rechtsvorbehalt abgedeckt wird. „Die Charta für die EU-Grundrechte in dem Bereich kann nur greifen, wenn auch das EU-Recht implementiert und angewendet wird, und das ist hier nicht der Fall“, erklärt Nadia Schou Lauridsen, Juristin beim „Think Tank Europa“.

Trotzdem befasste sich neben dem EU-Parlament auch die EU-Kommission mit den Asylverschärfungen in Däönemark, als diese eingeführt wurden, was SF EU-Politikerin Margrete Auken sehr erfreut. „Obwohl die Kommission nichts Konkretes tun konnte, bin ich glücklich darüber, dass sie reagiert und somit zumindest ein Zeichen gesetzt hat“. so Auken.

von

Günter Schwarz – 27.07.2016