„Ist ein Burka-Verbot überhaupt relevant?“ Angesichts der geringen Zahl vollverschleierter Frauen in Deutschland werfen manche der Union vor, eine Schein-Debatte darüber zu führen. Einen Fall an einer Schule gibt es immerhin, wie ein Prozess in Osnabrück zeigt.

Weil sie wegen des Tragens eines gesichtsverhüllenden Schleiers nicht das Abendgymnasium besuchen darf, zieht eine muslimische Frau vor das Osnabrücker Verwaltungsgericht. Die Frau hatte im April eine Zulassung zum Abendgymnasium bekommen. Die Schule hatte diese Zulassung später aber widerrufen, weil die Schülerin aus religiösen Gründen ihren Nikab, einen Gesichts-Schleier, im Unterricht nicht abnehmen wolle, sagte eine Gerichtssprecherin.

Die Muslima sei nur bereit, vor Unterrichtsbeginn vor einer weiblichen Schulmitarbeiterin den Schleier abzunehmen, damit ihre Identität festgestellt werden könne. Im Unterricht aber wolle sie den Nikab tragen. Unter diesen Umständen habe sich die Schule nicht in der Lage gesehen, die Frau weiter zu unterrichten.

Zu der Anhörung in dem Fall am Montag ist die Öffentlichkeit nicht zugelassen. Für das Verwaltungsgericht Osnabrück sei das Verfahren das erste dieser Art, es seien aber noch weitere anhängig, sagte die Sprecherin.

Die Innenminister der Union treten für ein Teilverbot der Vollverschleierung ein, unter anderem etwa an Schulen und anderen Einrichtungen des Bildungssystems sowie in Gerichten und Ämtern. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

von

Günter Schwarz – 21.08.2016