In der ersten Hälfte dieses Jahres leitete die Generalbundesanwaltschaft 64 Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Terroristen ein. Zum Vergleich waren es 2014 auf das ganze Jahr verteilt lediglich 42 Verfahren.

Der Generalbundesanwalt leitete im ersten Halbjahr dieses Jahres bereits 64 Ermittlungsverfahren gegen Islamisten eingeleitet. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion zurück.

Die meisten Beschuldigten stehen im Verdacht, sich einer terroristischen Vereinigung wie dem Islamischen Staat (IS) angeschlossen zu haben. Sieben Mal erhob die Behörde in den ersten sechs Monaten dieses Jahres in solchen Fällen Anklage, bei denen Beschuldigte fünf Mal verurteilt wurden. Hinzu kamen zum Stichtag am 1. Juli 709 Ermittlungsverfahren in den Ländern. Im vergangenen Jahr hatte die Bundesanwaltschaft in 136 Verfahren gegen mutmaßliche islamistische Terroristen ermittelt. 2014 waren es noch nur 42 Ermittlungsverfahren gewesen.

In der ersten Jahreshälfte registrierten die Behörden außerdem 1070 „Online-Veröffentlichungen mit dschihadistischem Bezug“. Dabei handele es sich überwiegend um Propaganda von Terrorgruppen wie IS und Al-Kaida, aber auch um 2Drohungen und Tötungsaufrufe mit Deutschlandbezug“. Verlässliche Zahlen zu islamistischen Veranstaltungen oder Versammlungen liegen laut Innenressort dagegen nicht vor.

Die Linke-Abgeordnete Martina Renner beklagte: „Es ist befremdlich, dass ,Islamismus‘ einerseits zum zentralen Begriff der Sicherheits- und Innenpolitik der Bundesregierung avanciert ist, es auf der anderen Seite aber an validem Zahlenmaterial zu entsprechenden Versammlungen mangelt, weil diese nicht erfasst werden.“

von

Günter Schwarz – 28.08.2016