Einem Medienbericht zufolge könnte Justizminister Maas dem Bundestag nicht die Wahrheit darüber gesagt haben, wie es zum Rauswurf von Ex-Generalbundesanwalt Range kam. Der Nachweis einer Lüge könnte Maas sein Amt kosten.

Bundesjustizminister Heiko Maas hat den Bundestag möglicherweise belogen, als er im Zuge der Affäre um „netzpolitik.org“ vom Rechtsausschuss zur Entlassung des Ex-Generalbundesanwalts Harald Range befragt wurde. Das meldet der „Spiegel“ unter Berufung auf einen internen Aktenvermerk der Bundesanwaltschaft. Demzufolge soll das Justizministerium Range mit Entlassung gedroht haben, falls er den Weisungen des Ressorts nicht Folge leiste.

Der Justizminister ist befugt, dem Generalbundesanwalt Weisungen zu erteilen, aber womöglich log der SPD-Politiker Mitglieder des Bundestages an. Eine aufgedeckte Lüge kostete in der Geschichte der Bundesrepublik bereits mehrere Kabinettsmitglieder ihren Ministerposten.

Maas hatte in der Affäre um den angeblichen Landesverrat von „netzpolitik.org“ im Sommer 2015 gesagt, er habe Range keine Weisungen erteilt, sondern lediglich eine „Vereinbarung“ getroffen. Es ging um die Frage, ob die Bundesanwaltschaft einen eigenen Gutachter beauftragen soll, um zu prüfen, ob die Mitarbeiter der Website tatsächlich Staatsgeheimnisse verraten haben. Das Justizministerium gab zeitgleich eine eigene Einschätzung ab, die zum Schluss kam, es liege kein Landesverrat vor.

Der „Spiegel“ zitiert den Aktenvermerk eines Oberstaatsanwalts aus Ranges Ex-Behörde vom Tag des Telefongesprächs, nach dem Range den Auftrag für das Gutachten zurückzog: „Nach An­ga­ben von Herrn Ge­ne­ral­bun­des­an­walt wies Frau Staats­se­kre­tä­rin Dr. Hu­big ihn an, er habe die Er­stel­lung des Gut­ach­tens so­fort zu stop­pen und den Gut­ach­ten-Auf­trag zu­rück­zu­neh­men. Falls er die­ser Wei­sung nicht nach­kä­me, wer­de er un­ver­züg­lich ent­las­sen.“ Danach habe Ran­ge gebeten, den Sach­ver­stän­di­gen zu kon­tak­tie­ren und die Gut­ach­ten­-Er­stel­lung zu stop­pen.

„Ich habe widersprochen“

Range hatte vor dem Ausschuss der Darstellung von Maas widersprochen. Staatssekretärin Hubig im Justizministerium habe darauf bestanden, dass er seinen Auftrag für ein Rechtsgutachten zurückziehe. „Ich habe widersprochen und mich dann entschieden, dem Ministerium zu folgen“, sagte Range demnach: „Ob man das eine Vereinbarung oder eine Weisung nach erfolgloser Einwendung betrachtet, das mögen andere Juristen entscheiden. Für mich war es jedenfalls klar nicht meine Entscheidung.“

Auch Staatssekretärin Hubig hatte vor dem Rechtsausschuss ausgesagt und dementiert, mit Entlassung gedroht zu haben.

von

Günter Schwarz – 03.09.2016