Die EU-Bürger können ab Mitte 2017 im Ausland innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz ohne zusätzliche Gebühren telefonieren. Pläne für eine Einschränkung hat die Kommission wieder verworfen.

Die EU-Kommission macht einen Rückzieher bei ihrem Plan, Mobilfunk-Roaming auf 90 Tage zu begrenzen. Es werde künftig keine Frist geben, in der die Handynutzer ihre Telefone im Ausland ohne zusätzliche Gebühren benutzen könnten, sagte der zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip. Das gebührenfreie Roaming solle wie geplant Mitte Juni 2017 starten.

Allerdings sieht die EU-Kommission Maßnahmen vor, um einen Missbrauch dieser Regelung zu vermeiden. Die Nutzung einer SIM-Karte und der Roaming-Freiheit soll an den Wohnsitz gebunden sein. Bei vermutetem Missbrauch soll der Telekomanbieter den Kartennutzer vorwarnen und das gebührenfreie Roaming eventuell abschalten dürfen.

„Wir haben unterschiedliche Preise in Europa“, begründete Oettinger diese Maßnahme. Es dürfe nicht dazu kommen, dass sich zum Beispiel jemand eine SIM-Karte in Lettland kaufe und die Karte nur in Irland benutze, wo die Preise sechseinhalb mal höher seien als in Lettland. „Das lettische Telekom-Unternehmen wäre dann nach wenigen Tagen pleite“, sagte Oettinger.

Heftige Proteste

Die Vorschläge der EU-Kommission werden jetzt dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek) zur Prüfung vorgelegt. Am 15. Dezember sollen die Pläne zum Abschaffen der Roaminggebühren verabschiedet werden.

Mit diesem neuen Vorschlag macht die Brüsseler Behörde einen Rückzieher. Denn ursprünglich sahen ihre Pläne vor, Roaming nur für 90 Tage im Jahr und lediglich 30 Tage am Stück zu ermöglichen. Konsumentenschützer sowie Abgeordnete aus dem EU-Parlament hatten diese Fristen als zu kurz kritisiert.
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte daher vor knapp zwei Wochen angeordnet, den ursprünglichen Entwurf zurückzuziehen.

von

Günter Schwarz – 22.09.2016