(Graz) Etwas „ungewöhnliches Fluggepäck“ hatte eine Marokkanerin bei sich, als sie bei der Einreise in Graz, Österreich, vom Flughafen-Zoll kontrolliert wurde. Sie reiste mit den Gedärmen ihres verstorbenen Ehemannes im Gepäck nach Graz ein. Die Körperteile wurden bei der Zollkontrolle auf dem Grazer Flughafen entdeckt und werden nun pathologisch untersucht.

Laut einem Artikel der „Kleinen Zeitung“ hatte die Frau die Gedärme in Kunststoffschüsseln im Reisegepäck mitgeführt. Als Grund habe die Frau angegeben, dass sie glaube, ihr Mann sei in Marokko vergiftet worden; sie habe die Gedärme nach Graz gebracht, um sie dort untersuchen zu lassen.

Wie Polizeisprecher Leo Josefus sagte, sei nach dem Fund auch die Polizei kontaktiert worden: „Die Kollegen haben den Fall abgeklärt – mit dem Ergebnis, dass der Vorfall strafrechtlich nicht relevant ist“, so Josefus. Die Gedärme wurden von der Bestattung, wo sie zwischenzeitlich „gelagert“ waren, zu einer pathologischen Untersuchung an der Uniklinik Graz gebracht.

„Schon unüblich“

„Wir bekommen durchaus immer wieder organisches Material von Pathologien aus dem Ausland zur Begutachtung. Normalerweise wird das Material aber direkt von der obduzierenden Stelle zu uns geschickt und nicht über Privatpersonen. Das ist schon unüblich“, so Institutsleiter Gerald Höfler.

Ob die Gedärme des Marokkaners überhaupt im Grazer Pathologieinstitut landen hätte sollen, bleibt fraglich: „Die Dame hat sich bei uns nicht angekündigt.“ „Wir untersuchen jetzt die Probe im Auftrag der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung auf sanitätspolizeiliche Fragestellung hin“, so der Institutsleiter. Bis zu einem Ergebnis dürfte es mehrere Tage dauern.

„Fach- und sachkundig verpackt“

„Das Material sei jedenfalls fachgerecht in Formalin fixiert gewesen und sehr sachkundig verpackt gewesen“, so Höfler. Weiteres sei es mit einer Diagnose auf Darmverschluss von der befundenden Stelle in Marokko der Ehefrau des Verstorbenen übergeben worden. Höfler erscheint diese Diagnose „aufs Erste durchaus plausibel“.

von

Günter Schwarz – 26.09.2016