Der Martinstag am 11. November ist im Kirchenjahr das Fest des heiligen Martin von Tours, und er beginnt in Dänemark am Vorabend dem 10. November mit einem festlichen Gänsebraten, der auf die Grablegung des heiligen Martins im Jahr 397 zurückzuführen ist. In Dänemark wird dieser Abend „Mortensaften“ (Martinsabend) genannt.

Das Datum des gebotenen Gedenktags im römischen Generalkalender, das sich auch in orthodoxen Heiligenkalendern, im evangelischen Namenkalender und dem anglikanischen Common Worship findet, ist von der Grablegung des heiligen Martin am 11. November 397 abgeleitet. Der Martinstag ist in Europa von zahlreichen Bräuchen geprägt, darunter das Martinsgansessen, der Martinszug und das Martinssingen.

Die Dänen beginnen den Martinstag traditionell bereits am Vorabend mit einem festlichen Abendessen eines Gänsebratens im Familienkreis.

Die verschiedenen Bräuche wurzeln in zwei verschiedenen Anlässen. Erst im 19. Jahrhundert bekam das Brauchtum seinen inhaltlichen Bezug zur Gestalt des heiligen Martin und den Legenden um ihn wie die Mantelteilung.

• In der von Byzanz beeinflussten Christenheit lag der Martinstag am Beginn der Fastenzeit, die vom Mittelalter bis in die Neuzeit hinein – in den orthodoxen Kirchen teilweise bis heute – vor Weihnachten begangen wurde. Der Tierbestand, der nicht durch den Winter gefüttert werden konnte, musste reduziert werden, vorhandene und nicht „Fastenzeit-taugliche“ Lebensmittel wie Fett, Schmalz und Eier mussten verbraucht werden. Am letzten Tag vor Beginn dieser Fastenzeit konnten die Menschen – analog zur Fastnacht – noch einmal schlemmen.

• Daneben war der Martinstag das Ende des bäuerlichen Wirtschaftsjahres, neuer Wein konnte probiert werden, es war der Termin für den Viehabtrieb oder das Ende des Weidejahres sowie der traditionelle Tag des Zehnten. Die Steuern wurden früher in Naturalien bezahlt, auch in Gänsen. An diesem Tag begannen und endeten Dienstverhältnisse, Pacht-, Zins- und Besoldungsfristen. Später wird auch der Tag des heiligen Leonhard von Limoges, des Schutzpatrons des Viehs, am 6. November hierfür genannt. Landpachtverträge beziehen sich bis heute noch häufig auf „Martini“ als Anfangs- und Endtermin, da der Zeitpunkt dem Anfang und Ende der natürlichen Bewirtschaftungsperiode entspricht. Der Martinstag wurde deshalb auch Zinstag genannt

Aus beiden Motivsträngen resultierte die älteste Schicht des Martinsbrauchtums, die regional bis gegen 1800 bestand. Am Vorabend zum 11. November hatten Heischebräuche der Kinder ihren Platz, es fanden gesellige Feste mit Speis und Trank, daheim oder im Wirtshaus, statt und es wurden Martinsfeuer abgebrannt, umgeben von Feuerbräuchen wie dem Sprung über das Feuer, Tanz ums Feuer, Gesichterschwärzen und Fackellauf mit Strohfackeln. Dieses Brauchtum war noch weitgehend spontan und ungeordnet. Im 18. und 19. Jahrhundert kam es auch zu polizeilichen Verboten von Martinsfeuern. Erst im Lauf des 20. Jahrhunderts wurde es im rheinischen Karneval üblich, die „Karnevalssession“ am 11. November auszurufen.

von

Günter Schwarz – 10.11.2016