(København) – Der Oberste Gerichtshof in København hat einem Mann die dänische Staatsbürgerschaft entzogen, weil er bezüglich seiner Angaben aus seinem Herkunftsland Syrien gelogen hat. Daraufhin entschied der Oberste Gerichtshof Dänemarks, ihm die dänische Staatsbürgerschaft zu entziehen.

Mehrere Male hatte der Mann behauptet, dass er aus dem Irak gekommen sei. Das war im Jahr 1991, als er 19 bis 20-Jähriger nach Dänemark kam und um Asyl bat. Diese Angaben bezüglich seines Herkunftslandes wiederholte er 1998, als er um die dänischer Staatsbürgerschaft ersuchte und diese ihm dann daraufhin gewährt wurde.

Der Oberste Gerichtshof wertete die Lügen als so groß ein, dass sie ihm seinen Pass kosten sollten. „Es ist eine grobe Form des Betrugs, in dem er sowohl falsche Angaben über seinen Namen und Nationalität machte. Damit kann er nicht erwarten, die dänische Staatsbürgerschaft behalten zu können“, heißt es in dem Urteil.

Wie die Ermittlungen zuvor und die Verhandlung im Obersten Gerichtshof ergaben, hatte der Mann auch zuvor in Deutschland mit seiner Frau, einer deutschen Staatsangehörigen gelebt und dass sie drei Kinder hatten. Bei seiner Einbürgerung hatte der Mann seine enge Beziehung zu Dänemark besonders hervorgehoben und wurde sogar als Lehrer für junge Menschen in einer Schule angestellt, in der er nach Stunden bezahlt wurde.

Die Richter entschieden in dem Fall, dass sein persönliches Verhalten nicht zu einem milderen Urteil führen konnte. Der Oberste Gerichtshof sieht auch keine Gefahr darin, dass Dänemark durch den Entzug der Staatsbürgerschaft mit internationalen Verpflichtungen in Konflikt gerät, da diese mit Betrug erschlichen wurde.

Zuvor hatte bereits das Landgericht Øst gleich entschieden und ein ähnlich lautendes Urteil gefällt, wogegen der Angeklagte Revision eingelegt hatte. Seine Ausbürgerung bedeutet allerdings nicht, dass der Mann Dänemark automatisch verlassen muss. Er hat jetzt die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung als Flüchtling zu beantragen.

von

Günter Schwarz – 30.11.2016