(Leipzig) – An dem Wort „Hartz-IV-Schmarotzer“ in einem CSU-Werbespot nahm ein ALG-2-Bezieher Anstoß. Er erstattete Anzeige wegen „Beleidigung einer ganzen Bevölkerungsgruppe“. Die Staatsanwaltschaft Leipzig stellte nun das Verfahren mit einer abenteuerlichen Begründung ein.

In einem offiziellen Werbespot hatte die CSU im November 2016 vor einem Linksrutsch durch Rot-Rot-Grün gewarnt, der dazu führe, dass „Sanktionen für Hartz-IV-Schmarotzer“ abgeschafft würden.

Der 50-jährige Kläger Helmut K. sah sich durch das CSU-Video und die darin enthaltende verallgemeinernde Bezeichnung „Schmarotzer“ für Bezieher von Arbeitslosengeld 2 „in ehrverletzender Weise verunglimpft“.

Zudem erklärte er in der Anzeige, dass die CSU mit ihren Äußerungen sechs Millionen Hartz-IV-Bezieher zu Unrecht verurteile und zudem durch die Art der Beleidigung die Betroffenen entmenschliche und als „lebensunwert“ erkläre.

Weiter argumentierte K., dass das Werbevideo der CSU auch auf den Tatbestand der Volksverhetzung zu prüfen sei, da es „bei Arbeitsplatzbesitzern Hass und Verachtung“ für die Gruppe schüre, der er selbst angehöre.

Die Leipziger Staatsanwaltschaft nahm jedoch von einer weiteren Verfolgung der Anzeige Abstand, wobei sie argumentierte, dass keiner der in der Klageschrift aufgeführten Aspekte zutreffe, da die CSU Herrn K. ja nicht namentlich benennen würde. Die Urheber des Spots haben lediglich einen aus ihrer Sicht bestehenden Unwert eines nicht individuell aufgeschlüsselten Kollektivs und seiner sozialen Funktion bekundet.

Daraus schließt die Staatsanwaltschaft weiter: „Je größer das Kollektiv ist, desto schwächer kann die persönliche Betroffenheit des einzelnen Mitglieds werden.“

Die Begründung für die Verfahrenseinstellung überrascht. Folgen andere Strafverfolgungsbehörden dieser Lesart, dann müssten in Konsequenz auch antisemitische Äußerungen oder Hasskommentare gegen ethnische oder religiöse Minderheiten, im Sprachgebrauch der Leipziger Staatsanwaltschaft „nicht individuell aufgeschlüsselte Kollektive“, keine rechtlichen Konsequenzen befürchten.

Der von der Bundesregierung proklamierte Kampf gegen Hasskommentare im Internet scheint seine ganz eigene Logik in der Justiz zu entwickeln und einen anderen rechtlichen Rahmen bekommen, sobald der Hass direkt von Mitgliedern der Regierungskoalition gesät wird. – Oder man muss Jurist sein, um diese Logik zu verstehen.

von

Günter Schwarz – 30.12.2016