(Kiel) – Vier Monate vor der Landtagswahl in Schleswig-Holstein streitet die AfD vor Gericht über die rechtmäßige Wahl des AfD-Landesvorstands. Mit diesem ungewöhnlichen Fall muss sich seit dem heutigen Montag das Kieler Landgericht auseinandersetzen. Es geht um die Frage, ob der Landesvorstand der AfD im April 2016 rechtmäßig gewählt wurde oder nicht. Allerdings ist die Klage vor dem Landgericht Kiel zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich noch gar nicht zulässig, wie die Vorsitzende Richterin bei der mündlichen Verhandlung sagte.

Der frühere Landesvorsitzende Thomas Thomsen will mit einer Klage den Vorstand um die Parteichefs Jörg Nobis und Bruno Hollnagel als nicht rechtmäßig gewählt kippen. Zu Prozessbeginn machte die Vorsitzende Richterin allerdings deutlich, dass eine Klage des Politikers vor einem ordentlichen Gericht derzeit nicht zulässig sei. Dieses könne erst angerufen werden, wenn es unzumutbar sei, die Entscheidung eines parteiinternen Schiedsgerichts abzuwarten, sagte sie.

Thomsen hatte das Schiedsgericht bereits Mitte 2016 wegen des Falls angerufen. Entschieden hat es allerdings noch nicht. Nach der vorläufiger Einschätzung der Kammer des Landgerichts ist der Zeitraum aber noch im Rahmen. Ex-Landeschef Thomsen teilt diese Auffassung nicht. Er ist der Ansicht, zu dem Parteitag im vergangenen Jahr, auf dem der Vorstand gewählt wurde, seien Dutzende Mitglieder bewusst nicht eingeladen worden.

Der jetzige Parteivorstand weist die Vorwürfe von sich. Die aktuelle AfD-Spitze saß im Gerichtssaal Seite an Seite mit dem in der rechten Szene bekannten Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens – der auch schon NPD-Mitglieder vertreten hat. Zu seiner politischen Gesinnung wollte sich Clemens am Rande des Prozesses allerdings nicht äußern. Der AfD-Landesvorsitzende Nobis sagte, man habe Clemens lediglich aus dem Grund ausgesucht, weil er sich mit politischen Verfahren auskenne.

Thomsen kann die vom Gericht vorgetragenen Schlussfolgerungen nicht nachvollziehen. „Wir sind einigermaßen entsetzt, dass die Richterin meint, zehn Monate Warten sei zumutbar“, sagte er nach der Verhandlung. Wenn ein Vorstand für maximal zwei Jahre gewählt werde, sei das eine zu lange Zeit, um eine Entscheidung des Schiedsgerichts abzuwarten. Wenn das Schiedsgericht nicht vor der Landtagswahl entscheide, werde er wieder vor das Landgericht ziehen – selbst wenn die AfD dann nicht zur Wahl antreten könne.

Eine endgültige Entscheidung will das Kieler Landgericht am 30. Januar verkünden.

von

Günter Schwarz – 09.01.2017