(København) – Die dänische Regierung plant eine neue Regelung für den Zuzug von ausländischen Ehepartnern dänischer Staatsbürger. Künftig soll es vom Lohnzettel abhängen, ob Ehepartner dänische Staatsbürger mit zurück nach Dänemark begleiten dürfen.

Seit vergangenem Sommer gelten verschärfte Regeln dafür, einen ausländischen Ehepartner, den ein dänischer Staatsbürger zum Beispiel während eines Arbeitsaufenthaltes im Ausland geheiratet hat, mit nach Dänemark zu holen. Diese Regeln will die Regierung jetzt lockern – allerdings nur für hochqualifizierte und gut bezahlte Dänen, die mit ausländischer Familie zurückkehren.

In Dänemark muss die Anbindung beider Ehepartner gemeinsam an Dänemark größer sein als an ein anderes Land. Soll heißen, sie müssen mehr Zeit in Dänemark verbracht haben als in einem anderen Land. Noch im Mai hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine dänische Regel gekippt, nach der einer der Partner mindestens 26 Jahre in Dänemark verbracht haben musste, um einen Ehepartner ins Land holen zu dürfen. Daraufhin wurden die Regeln geändert – und aus Sicht von Kritikern noch mehr verschärft.

Denn nun müssen beide Teile gemeinsam mehr Zeit in Dänemark verbracht haben als im Ausland. Bei etwa gleichaltrigen Paaren, die gemeinsam im Land des ausländischen Ehepartners gelebt haben, ist das eine kaum zu erfüllende Anforderung.

Ausländer- und Integrationsministerin Inger Støjberg von der rechtsliberalen Venstre Partei sagt, an den grundsätzlichen Regeln zur Familienzusammenführung solle nicht gerüttelt werden um „den Zustrom aus nichtwestlichen Ländern“ zu begrenzen. „Aber diese Regeln sollten hochqualifizierte Auslandsdänen, die ein gutes Jobangebot in Dänemark haben, nicht davon abhalten, heimzukehren“, schreibt sie in einer Pressemitteilung.

Die Kriterien sind hoch angesetzt. So muss ein Auslandsdäne, der seine Ehepartner und/oder Familie aus dem Ausland mitnehmen will, bei seinem neuen Job in Dänemark mindestens 408.800 Kronen (55 Tsd. Euro) im Jahr verdienen. Der Durchschnittslohn in Dänemark liegt (2013) bei 294.000 Kronen (39,5 Tsd. Euro) vor Steuern. Wer einen Job findet, der auf der sogenannten „Positivliste“ des Ausbildungsministeriums steht, braucht diese Anforderung nicht erfüllen. Die Liste enthält besonders nachgefragte Qualifikationen wie Informatik und Nanowissenschaft – aber auch nach dänischem Recht anerkannt ausgebildete Krankenpfleger.

von

Günter Schwarz – 02.03.2017