(Lübeck) – Nach umfangreichen Ermittlungen einer bei der Bezirkskriminalinspektion Lübeck besonders gebildeten Ermittlungsgruppe hat die Staatsanwaltschaft Lübeck Anklage gegen zwei Lübecker Männer im Alter von 28 und 47 Jahren wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs der Tochter des jüngeren Angeklagten zum Landgericht Lübeck erhoben.

Dem Kindsvater wird vorgeworfen, vom Sommer 2016 an bis zu seiner Festnahme Anfang November 2016 in neun Fällen seine zu dem Zeitpunkt zwei Jahre alt gewesene Tochter schwer sexuell missbraucht zu haben. Dabei soll das Kind in drei Fällen auch vergewaltigt worden und in zwei Fällen durch die Knebelung in die Gefahr des Todes gebracht worden sein.

Der 47-jährige Angeklagte ist in vier Fällen als Mittäter angeklagt, darunter die drei Taten, bei denen das Kind jeweils auch vergewaltigt und (in zwei Fällen) in die Gefahr des Todes gebracht worden sein soll.

Darüber hinaus wird den Angeklagten zur Last gelegt, ihre sexuellen Handlungen an dem und vor dem Kleinkind, das dabei auch geschlagen worden sein soll, gefilmt zu haben, um das so hergestellte kinderporno-graphische Material über das Internet zu verbreiten.

Ein Zeuge, den der Kindsvater über eine Internet-Datingplattform zur Suche von Sexualpartnern kennengelernt hatte, hatte sich Anfang November 2016 an das Jugendamt der Stadt Lübeck gewandt und dort den Verdacht eines aktuellen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes gemeldet, weil der Kindsvater ihm im Rahmen eines Chats Fotos und Videos von Missbrauchshandlungen zum Nachteil seiner Tochter über den Whatsapp-Messenger zugesandt hatte. Das Jugendamt hatte umgehend die Polizei benachrichtigt, sodass der Kindsvater drei Tage später festgenommen werden konnte.

Der 28-Jährige hat in seinen polizeilichen Vernehmungen die ihm vorgeworfenen Taten teilweise eingeräumt. Aufgrund seiner Angaben ist es den Ermittlungsbehörden gelungen, den 47-jährigen Mitangeklagten zu identifizieren. Er wurde festgenommen, als er sich gerade in einem verschlüsselten Chat im Internet bewegte.

Die Angeklagten haben im Rahmen des Ermittlungsverfahrens überein-stimmend angegeben, sie hätten sich über eine Internet-Datingplattform kennengelernt.

Im Rahmen von Wohnungsdurchsuchungen bei den Angeklagten wurden neben großen Datenmengen mit Bild- und Videomaterial unter anderem auch die von den Angeklagten bei den Taten verwendeten Fesselungs- und Knebelungsmaterialien sowie Sexutensilien sichergestellt.

Durch die umfangreichen Ermittlungen der Ermittlungsgruppe konnten zudem weitere Tatverdächtige identifiziert werden, denen das durch die Angeklagten hergestellte kinderpornographische Material übersandt wurde und die teilweise zudem verdächtig sind, den Missbrauch des Kleinkindes in Live-Chats mitverfolgt und möglicherweise die Angeklagten zur Vornahme bestimmter Handlungen an dem Kind aufgefordert zu haben. Insoweit dauern die Ermittlungen noch an.

Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Lübeck beginnt am 26.04.2017.

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung jeder Angeklagte als unschuldig gilt (Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten).