(Lübeck) – Sozialversicherungsbetrug ist ein riskantes Geschäft, wie der Geschäftsführer eines Lübecker Putzbaubetriebes gestern vor dem Lübecker Amtsgericht erfahren musste. Der Mann wurde wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Geschäftsführer des Lübecker Bauputzbetriebes wurde vom Amtsgericht Lübeck wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung auf vier Jahre ausgesetzt. Zusätzlich wurden dem Geschäftsführer 600 Sozialstunden auferlegt.

Vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Lübeck des Hauptzollamts Kiel, durch die nachgewiesen werden konnte, dass der Geschäftsführer über mehrere Jahre hinweg 60 Arbeitnehmer nicht oder nicht ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialkassen angemeldet hatte. Die Arbeitnehmer haben einen Teil ihres Lohnes über die offizielle Lohnabrechnung bekommen und den nicht unerheblichen Rest als so genannte „Schwarzlohnzahlung“.

Die Gelder dafür wurden durch sogenannte „Scheinrechnungen“ von Subunternehmern aus dem Firmenvermögen geholt. Die von diesen Firmen in Rechnung gestellten Tätigkeiten wurden tatsächlich von den eigenen schwarz bezahlten Arbeitnehmern der Firma des Beschuldigten ausgeführt. Der Geschäftsführer konnte auf diese Weise Sozialversicherungsbeiträge von über 300.000 Euro „einsparen“.

Außerdem hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Lübeck gegen 32 Arbeitnehmer dieses Bauputzbetriebes Betrugsverfahren zu Lasten der Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter geführt, da sie ihr Einkommen aus der Beschäftigung gar nicht oder in falscher Höhe angemeldet hatten.

Anmerkung: Die Bekämpfung der Schwarzarbeit hat viele Facetten: Es gibt den Arbeitgeber, der seine Arbeiter nicht zur Sozialversicherung anmeldet, die Arbeitnehmerin, die ohne Steuerkarte arbeitet, den Ausländer, der ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung arbeitet, den Arbeitsverleiher, der ohne Erlaubnis Arbeitskräfte illegal verleiht, die Arbeitslose, die Bezüge bezieht und nebenbei arbeitet und vieles andere mehr. Sie alle haben jedoch eines gemeinsam: Ihr Tun vernichtet dauerhaft legale Arbeitsplätze und erhöht damit die Arbeitslosigkeit, bringt den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Das verursacht Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten legal arbeitender Unternehmen und Arbeitnehmer, erhöht die Abgabenlast für die Solidargemeinschaft und trägt zur Ausbeutung illegal Beschäftigter bei.

Quelle: Pressemitteilung der Hauptzollamt Kiel vom 21. April 2017 um 11:58 Uhr

von

Günter Schwarz – 22.04.2017