(A 7 Neumünster) – Am gestrigen Montag, dem 24.04.2017gegen 15.51 Uhr, kontrollierte eine Funkstreifenbesatzung des Polizeiautobahnreviers Neumünster auf der A 7, Fahrtrichtung Hamburg, zwischen den AS Neumünster Nord und Mitte einen 41-jährigen Pkw-Fahrer aus Kiel.

Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz eines Führerscheins war. Die Befragungen und Ermittlungen ergaben, dass ihm die Fahrerlaubnis bereits im Jahr 2014 entzogen worden war und er im Jahr 2015 im Raum Frankfurt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Kiel wurde der Pkw des uneinsichtigen Mannes beschlagnahmt und eingeschleppt. Er selbst wird sich nun einem weiteren Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis stellen müssen.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Neumünster vom 25. April 2017 um 13:47 Uhr

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Günter Schwarz – 25.04.2017