(A 7 / Neumünster) – Gerade als eine Funkstreife des Polizeiautobahnreviers Neumünster (PAR) von der L 328 nach links auf das Dienstellengelände abbiegen wollte, fiel der Besatzung ein ihnen entgegenkommenden VW Golf ohne Kennzeichen auf, dessen Fahrer durch seine rasante und aggressive Fahrweise auf sich aufmerksam machte.

Die Beamten entschlossen sich zur Kontrolle und folgten dem schwarzen Golf auf die A 7 Richtung Hamburg. Auf der A 7 setzte sich der Streifenwagen vor den Golf und wollte den Fahrer mit dem Signal „bitte folgen“ auf den Rastplatz Aalbek geleiten. Auf der Abfahrt zum Rastplatz entschied sich der Golffahrer dann jedoch zur Flucht, beschleunigte und fuhr in halsbrecherischer Art und Weise durch den dortig und beschädigte sich einen Reifen, so dass er die Flucht abbrechen und die A7 an AS Neumünster-Mitte verlassen musste.

Dort wartete er dann mit erhobenen Händen auf die kurz danach eintreffende Funkstreifenbesatzung. Es stellte sich heraus, dass der 20-jährige schon seit längerem nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis war und bereits mehrfach wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt wurde. Der Pkw war nicht zum Verkehr zugelassen und nicht versichert.

Der Pkw wurde beschlagnahmt und der Fahrer wird sich nun einem weiteren Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, sowie Führen eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeuges stellen müssen. Seinen Führerschein verlor er erstmals übrigens auf Grund einer Nötigung im Straßenverkehr.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Neumünster vom 18. Mai 2017 um 14:39 Uhr

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Günter Schwarz – 18.05.2017