(Esbjerg) – Am Mittwochmorgen um 8.30 Uhr dann ging der Notruf bei der Polizei ein. Ein 53-Jähriger mit Wohnort aus der Region Vejle steht im Verdacht, auf einem Campingplatz an der Nordseeküste in der Nähe von Blavand nordwestlich von Esbjerg zwei Männer brutal niedergestochen zu haben, wobei es zu einem Mord und einem Mordversuch kam. Mindestens bis zum 22. Juni wird der 53-Jährige jetzt in Untersuchungshaft sitzen, wie es nach dem Haftprüfungstermin am Donnerstag in Esbjerg entschieden wurde.

Einen 64-Jährigen von der Insel Fyn (Fünen) soll der Mann niedergestochen und dabei getötet und einen 69-Jährigen aus Rødekro (Rothenkrug) nahe Aaaberaa schwer verletzt haben. Jetzt kommt der 53-jährige Tatverdächtige hinter Gitter. Das steht nach dem Haftprüfungstermin in Esbjerg am Donnerstagvormittag fest. Allerdings soll der Mann, der von der Polizei bereits am Mittwoch als „psychisch krank“ beschrieben wurde, nicht ins gewöhnliche Gefängnis – er wird zunächst einmal in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

Auf einem Campingplatz in Vejers, an der süddänischen Nordseeküste gelegen, soll der Tatverdächtige am Mittwoch im Sanitärbereich mit Messerhieben auf die zwei Männer losgegangen sein. „Sie hatten keine große Chance, sich zu verteidigen“, so Bent Thuesen von der Polizei am Mittwoch zu „Ekstra Bladet“. Welchen Anlass der Tatverdächtige hatte, die Bluttat zu begehen, bleibt indes weiter unklar. Der Haftprüfungstermin wurde ohne den Tatverdächdigen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten.

„Wenn der Festgenommene gesund genug ist, um an einem Haftprüfungstermin teilzunehmen, wird dies innerhalb von 24 Stunden stattfinden“, schreibt die Polizei von Sonderjylland und Nordschleswig in einer Pressemitteilung.

Bereits am Abend vor der Tat am Mittwochmorgen hatte die Betreiberin des Campingplatzes zweimal die Polizei alarmiert und im Umgang mit dem nun Tatverdächtigen um Hilfe gebeten. Dieser habe den Eindruck gemacht, psychisch krank zu sein. Doch die Beamten entschieden sich dagegen, einzuschreiten. Wie die Polizei in einer Pressemitteilung mitteilt, sei die Einschätzung der Beamten „aus den Informationen, die in den Gesprächen gemacht wurden“ die gewesen, dass der Mann nicht „in einem solchen Maße psychisch krank war, dass er hätte zwangseingewiesen werden können oder ansonsten eine Gefahr für andere Bürger darstellte“.

von

Günter Schwarz – 25.05.2017