Der dänische König, Kong Frederik VII., unterschreibt Danmarks Riges Grundlov am 5. Juni 1849, womit die seit 1661 bestehende Regierungsform des Absolutismus abgeschafft wird und Dänemark eine konstitutionelle Monarchie, die noch heute Bestand hat. Der Grundlovsdag (Grundgesetztag) ist dänischer Nationalfeiertag.

Danmarks Riges Grundlov (Grundgesetz Dänemarks), wie es offiziell heißt, ist die dänische Verfassung und wurde am 5. Juni 1849 von Kong Frederik VII. unterschrieben. Dieses Datum ist seitdem neben dem Geburtstag der Königin Nationalfeiertag in Dänemark und markiert die Einführung der konstitutionellen Monarchie und die Abschaffung des Absolutismus, der seit seiner Einführung durch Friedrich III. 1661 bestanden hatte. Es ist die Geburtsstunde des demokratischen Dänemarks mit seiner inzwischen fast 170-jährigen Geschichte.

Die Verfassung von 1849 wird speziell Junigrundloven genannt – „das Junigrundgesetz“. Im dänischen Sprachgebrauch spricht man allgemein vom Grundloven („das Grundgesetz“), wenn die heutige Verfassung gemeint ist, die nur unwesentlich verändert wurde. Es hatte ursprünglich 100 Paragraphen, heute sind es 89. Von diesen sind noch etwa 60 mit dem Junigrundgesetz von 1849 identisch. Sieben weitere Paragraphen sind seit der Änderung 1866 unverändert.

Die Verfassung von 1849 führte ein Zweikammerparlament ein, den Rigsdag (Reichstag), der aus dem Landsting als Oberhaus und dem Folketing als Unterhaus bestand. Die Verfassung schränkte die Macht des Königs nachhaltig ein und sicherte die grundlegenden Menschenrechte.

Mit der letzten Änderung von 1953 wurde das Landsting abgeschafft und die weibliche Thronfolge erlaubt. Verfassungsänderungen sind in Dänemark grundsätzlich Gegenstand einer Volksabstimmung. Das dänische Grundgesetz gilt auch in Grønland und auf den Færøerne (Färöern), die zusätzlich über Autonomiestatute verfügen.

von

Günter Schwarz – 05.06.2017