(Göhren) – Wie wir gestern in einer Pressemitteilung informierten, zeigte eine Jugendliche an, dass sie am 11.06.17 in Göhren Opfer einer Sexualstraftat wurde. Zunächst muss hier eine Korrektur des Alters der Anzeigenden erfolgen: Sie ist 18 Jahre alt.

Vorherige Meldung zu dem Fall vom 12.06.2017:

Verdacht eines Sexualdeliktes in Göhren

12.06.2017 – 11:25

(Göhren) – In der Nacht des 11.06.17, zwischen 01:00 Uhr und 01:30 Uhr, begab sich die 17-jährige Geschädigte, aus einer Nachtbar kommend, in die Katharinenstraße in Göhren. Hier verweilte sie einen Augenblick auf dem Absperrgitter eines Lüftungsschachtes sitzend. Plötzlich habe sich ein ihr fremder Mann neben sie gesetzt, ohne etwas zu sagen. Der Mann habe sie angefasst und ihre Hose geöffnet. Die Jugendliche leistete erhebliche Gegenwehr, so dass sich der Mann in unbekannte Richtung entfernte.

Die 17-Jährige konnte zur Personenbeschreibung lediglich angeben, dass der unbekannte Tatverdächtige etwa 180 cm groß und kräftig war.

Am 30.04.17 wurde in Göhren eine 56-Jährige vergewaltigt (siehe Pressemitteilungen vom 01., 02. und 05.05.17). Ein Tatverdächtiger konnte bisher nicht ermittelt werden, die Arbeit der Ermittlungsgruppe dauert an. Obwohl der unbekannte Tatverdächtige dieser Straftat im April als schlank beschrieben wurde, wird ein Zusammenhang der beiden Taten geprüft.

Die Beamten der Kriminalpolizeiinspektion Anklam befinden sich im Einsatz und haben die Ermittlungen übernommen.

Mögliche Zeugen werden gebeten, sich an die Einsatzleitstelle Neubrandenburg unter 0395/5582-2224, die Internetwache der Landespolizei M-V unter www.polizei.mvnet.de oder aber jede andere Polizeidienststelle zu wenden.

Nach Alarmierung der Polizei erfolgten umfangreiche Maßnahmen. Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Anklam, des Fachkommissariates für Tötungs- und Sexualdelikte, übernahmen die Ermittlungen.

Im Zuge der Vernehmungen gestand die 18-jährige Rüganerin nun ein, dass es zu keinem Übergriff kam. Die gesamte Geschichte war ausgedacht. Das Motiv für diese falschen Angaben liegt im persönlichen Bereich des Mädchens.

Die Beamten ermitteln nun wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat. Diese ist gemäß § 145d StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bedroht.

Die Ermittlungsgruppe, welche im Falle der Vergewaltigung seit Anfang Mai auf der Insel Rügen im Einsatz ist, war durch diesen Sachverhalt stark eingebunden. Für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, der Kurgäste und der Touristen in Göhren war die Möglichkeit eines erneuten Sexualdeliktes alles andere als zuträglich.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Neubrandenburg vom 13. Juni 2017 um 11:11 Uhr

von

Günter Schwarz – 13.06.2017