Im Streit um Böhmermanns „Schmähkritik“ hat der Anwalt des türkischen Präsidenten Erdoğan Berufung gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts eingelegt. Das Gericht hatte nur bestimmte Teile des Gedichts verboten – Erdoğan will es komplett verbieten lassen.

Mustafa Kaplan, der Kölner Anwalt, der den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan vertritt, hat im Fall des „Schmähkritik“-Gedichts Berufung gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts eingelegt. Dieses hatte der Klage Erdoğans im Februar in Teilen stattgegeben. Der TV-Satiriker Jan Böhmermann darf demnach bestimmte Passagen seines Gedichts nicht mehr veröffentlichen.

Das Landgericht Hamburg nannte das Gedicht in der Urteilsverkündung zwar Kunst, die untersagten Passagen würden den türkischen Staatschef jedoch so weit in seinem Persönlichkeitsrecht verletzen, dass sich Böhmermann weder auf Kunst- noch Meinungsfreiheit berufen könne. Die erlaubten Zeilen seien zumindest von der Meinungsfreiheit gedeckt, da es sich hierbei um eine zulässig überspitzte Kritik an Erdogans Politik handele. Dieser Absatz des Gedichts blieb aber weiterhin erlaubt – dagegen geht Erdoğans Anwalt nun vor, wie ein Sprecher des Hamburger Landgerichts „tagesschau.de“ bestätigte.

Zuvor hatte bereits Böhmermanns Anwalt Christian Schertz Berufung gegen die Entscheidung eingelegt. Das Hamburger Landgericht habe die Kunstfreiheit bei seinem Beschluss erneut „nicht hinreichend berücksichtigt“, so Schertz. Der Fall liegt damit bereits beim Hanseatischen Oberlandesgericht. Erdoğans Anwalt wirft dem Moderator Rassismus vor, der sich jedoch nicht nur gegen den türkischen Präsidenten, sondern gegen das türkische Volk richte.

Strafrechtliche Ermittlungen eingestellt.

Der Moderator hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Böhmermann wegen des Verdachts der Beleidigung stellte die Staatsanwaltschaft im Oktober ein. Für politische Kontroversen hatte zuvor gesorgt, dass die Bundesregierung die strafrechtlichen Ermittlungen genehmigt hatte.

von

Günter Schwarz – 12.07.2017