Foto: Pressestelle PD Bad Segeberg
(Bönningstedt) – Am vergangenen Wochenende ist es in Bönningstedt zu nicht sachgerecht ausgeführten Asbestarbeiten an einem Dach gekommen.

Im Rotdornweg haben mehrere Personen ohne Schutzkleidung Asbestplatten von einem Schuppendach entfernt. Die Platten wurden ohne Vorsichtsmaßnahmen mit Vorschlaghämmern heruntergeschlagen, zerbrachen beim Herunterfallen auf dem Boden und die Bruchstücke wurden dort unverpackt liegen gelassen. Dabei kam es unweigerlich zu einer unkontrollierbaren Staubentwicklung. Die Baustelle wurde durch die Staatliche Arbeitsschutzbehörde stillgelegt.

Asbest ist ein natürlich vorkommendes faserartiges Mineral, welches wegen seiner praktischen Eigenschaften, wie chemisch sehr beständig, unempfindlich gegen Hitze und nicht brennbar, in großen Mengen verwendet wurde. Im Jahr 1993 wurde Asbest in Deutschland allerdings verboten, da es ein eindeutig krebserregender Stoff ist. Insbesondere die Asbestose, eine Lungenverhärtung, ist bereits seit 1936 als Berufskrankheit anerkannt. Die vielen langlebigen Asbestprodukte wie Bodenbeläge oder Dachplatten begegnen uns allerdings noch heute im Alltag.

Auf Grund der möglichen, das Allgemeinwohl gefährdenden Auswirkungen, stellen unsachgemäße Arbeiten mit oder an Asbest regelmäßig eine Straftat dar. Im Bereich der Polizeidirektion Bad Segeberg gibt es mit den Umwelt-Ermittlungsdiensten der Polizei-Autobahn- und Bezirksreviere Pinneberg und Bad Segeberg gleich zwei Dienststellen, auf denen für derartige Einsätze besonders geschulte Polizisten ihren Dienst verrichten.

Hinweise zu entsprechenden Beobachtungen von unerlaubten Arbeiten an Asbest nimmt jedoch jede Polizeidienststelle entgegen.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Bad Segeberg vom 11.08.2017 um 14:58 Uhr

von

Günter Schwarz – 11.08.2017