Foto Hauptzollamt Itzehoe: Fidget Spinner oder Wurfstern nach dem Waffengesetz? Auf den ersten Blick nicht zu unterscheiden!

(Itzehoe) – Fidget Spinner oder Wurfstern, welcher unter das Waffengesetz fällt? Diese Frage haben sich die Zöllner der Abfertigungsstelle Itzehoe in den letzten Tagen mehrmals gestellt, als sie Fidget Spinner in Postpaketen aufgegriffen haben, die wie „Ninjasterne“ aussehen.

Nach dem ersten Eindruck der Spielzeuge in Hinblick auf Material und Gewicht hätte es sich bei den Waren auch auch um gefährliche und verbotene Wurfsterne handeln können. Die Wurfsterne wurden deshalb durch den Zoll angehalten und dem Zollfahndungsamt Hamburg zur Prüfung übergeben.

Nach bisherigem Ermittlungsstand handelt es sich jedoch nicht um Waffen oder gefährliche Gegenstände. Allerdings sind die Fidget Spinner als Spielzeuge ebenfalls nicht einfuhrfähig, da die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung (steht für die Erfüllung der Qualitätsstandards der Europäischen Union) fehlt. Sie müssen an die Absender zurückgeschickt werden.

Quelle: Pressemitteilung der Hauptzollamt Itzehoe vom 15.08.2017 um 14:25 Uhr

von

Günter Schwarz – 18.08.2017