Äpfel und Beeren beginnen zu reifen oder sind bereits reif und warten nur darauf, gepflückt zu werden. Doch darf man das überhaupt, wenn sie von einem Grundstück auf die Straße ragen? Die Antwort darauf ist etwas komplizierter, als viele Menschen denken.

Der Sommer neigt sich dem Ende zu, und bald sind die Äpfel, Birnen und weitere Früchte an den Bäumen reif. Doch viele Bürger zweifeln, ob es eigentlich erlaubt ist, die verlockenden Früchte von den Bäumen zu pflücken, die auf öffentliche Straßen und Wege ragen.

Und das aus gutem Grund, meint Architektin und Expertin des Maklerunternehmens Bolius aus København, Tine Nielsen. Die Regeln in diesem Bereich sind nämlich komplizierter, als viele glauben – und sie sind alt. Teile der noch heute gültigen dänischen Gesetze sind seit über 300 Jahren nicht mehr überarbeitet worden und stammen noch aus dem Jahr 1683.

„Nur so viel, wie du selbst verzehren kannst“

„Einige Elemente des Gesetzes sind heute veraltet, gelten aber trotzdem weiterhin“, sagt Nielsen zum Fernsehsender TV2 und verweist auf folgendes Gesetz, dass immer noch Bestand hat: „End Nøder, maa hand plukke saa mange, som hand der fortærer, og ej videre“, was so viel bedeutet, wie: „Du darfst nur so viele Nüsse pflücken, wie du selbst verzehren kannst – und nicht mehr.“

Die alten Gesetze erlauben es, in einem bestimmten Umfang wildwachsende Beeren, Pilze, Blumen und ähnliches zu pflücken, wenn dafür nicht das Eigentum eines anderen berührt oder betreten werden muss. Das bedeutet laut Tine Nielsen, dass die Bürger gerne die Früchte pflücken dürfen, die sie auf der Stelle verzehren können, wenn ein Baum oder Busch von einem Privatgrundstück auf den öffentlichen Bereich überhängt – allerdings nur, wenn zum Pflücken keine Leiter oder andere Hilfsmittel genutzt werden müssen.

Das Zaungesetz

Neben dem Gesetz von 1683 gilt es für die Bürger allerdings auch das Zaungesetz zu beachten. Dieses besagt, dass jeder seine Hecken so beschneiden muss, das diese auf dem eigenen Grund gehalten werden. Dieses Gesetz gilt in der Regel für Blumen und Pflanzen.

Komplizierter wird es bei Apfelbäumen. „Hier herrscht eine individuellere Beurteilung. Daher tritt das Zaungesetz nur in Kraft, wenn sich Nachbarn in diesem Fall nicht einig werden“, sagt die Expertin. Eines ist jedoch sicher: Es darf nicht der Baum des Nachbarn beschnitten werden. Äpfel, die vom Nachbarbaum in den eigenen Garten fallen, dürfen allerdings aufgesammelt und verzehrt werden.

Pilze im Wald sammeln

Eine weitere Regel gibt es für das Sammeln und Pflücken von Dingen auf öffentlichen Feldern und im Wald. „In öffentlichen Wäldern darfst du das sammeln, was in einen Hut passt, so lautet es aus alten Tagen. Heute sagen wir, was in eine Bærepose (Tragetasche) passt“, so Tine Nielsen.

von

Günter Schwarz – 31.08.2017