Die rechtspopulistische Partei AfD hat nach Kritik die Akkreditierungsregeln für Journalisten zum Parteitag Anfang Dezember geändert.

AfD-Sprecher Lüth teilte per Twitter mit, dass die bisherige – Zitat – „Testversion“ gelöscht sei. Ab sofort könnten Journalisten eine neue offizielle Anmelde-Maske auf der Internetseite der Partei nutzen, die über den Bundesparteitag Anfang Dezember in Hannover berichten wollen.

Am Freitag hatte die Partei von den Journalisten bei der Akkreditierung noch das Recht gefordert, Auskünfte über sie einzuziehen. In der Einverständniserklärung für die Akkreditierung zum Parteitag hatte es zunächst geheißen: „Ich bin mit der Erhebung, Speicherung und Nutzung der vorstehenden personenbezogenen Daten sowie der besonderen Daten einverstanden.“ Dabei sollten die Medienvertreter auch der Nutzung von sogenannten „besondere Daten“ zustimmen. Darunter fallen nach Paragraf 3 Abs. 9 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unter anderem auch die politische Meinung und religiöse Überzeugungen.

Der Deutsche Journalistenverband hatte dieses als unzulässige Einmischung in die Privatsphäre von Journalisten zurückgewiesen und die Forderung der AfD vehement abgelehnt. Zudem hatte ein Verfassungsrechtler bereits angemahnt, dass das Vorgehen verfassungswidrig sei.

Sollte jetzt allerdings die Meinung aufkommen, die AfD werde sich zukünftig allgemein übliche demokratische Regeln anpassen, irrt gewaltig, Die AfD ist und bleibt eine „Law and Order“-Partei, für die Demokratie ein zu vernichtendes Übel der „etablierten Parteien“ darstellt. Somit müssen auch weiterhin der AfD „unliebsamen“ Journalisten darauf gefasst sein, bei Veranstaltungen der Partei, keine Akkreditierung zu erhalten.

von

Günter Schwarz – 29.10.2017