(Brüssel) – Nach einem Abstimmungskrimi im Plenum des EU-Parlaments am Donnerstag kommt die E-Privacy-Verordnung nun vor den Ministerrat der Union. Die umkämpfte Verordnung geht nach der ersten Lesung direkt in den Trilog mit Vertretern der Kommission und dem Ministerrat.

Dieses beschleunigte Verfahren wurde deshalb gewählt, weil E-Privacy spätestens am 25. Mai 2018 ausgehandelt sein muss. Da tritt nämlich die neue Datenschutzgrundverordnung EU-weit in Kraft, die auf E-Privacy verweist, und umgekehrt.

Die Richtlinie 2002/58 / EG über die Privatsphäre und elektronische Kommunikation, auch bekannt als Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation, ist eine EU-Richtlinie über Datenschutz und Privatsphäre im digitalen Zeitalter. Sie stellt eine Fortsetzung früherer Bemühungen dar, am unmittelbarsten die Datenschutzrichtlinie.

Sie befasst sich mit der Regelung einer Reihe von wichtigen Themen wie Vertraulichkeit von Informationen, Behandlung von Verkehrsdaten, Spam und Cookies. Diese Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2009/136 geändert, durch die mehrere Änderungen eingeführt wurden, insbesondere in Bezug auf Cookies, für die jetzt eine vorherige Zustimmung erforderlich ist.

Die ePrivacy-Verordnung soll am 25. Mai 2018 in Kraft treten und die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58 / EG und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die Anforderungen für die Zustimmung zur Verwendung von Cookies und aus Optionen heraus aufheben.

von

Günter Schwarz – 31.10.2017