(København) – Zukünftig sind auch die Seeleute, die in der Offshore-Industrie beschäftigt sind, von der Einkommenssteuer befreit, Mitarbeiter in Offshore-Windparks zahlen künftig keine Steuern mehr. Stattdessen bekommen sie ihre Arbeit in Nettoleistung bezahlt. Mit anderen Worten heißt das, sie unterliegen den Regeln der Seemannssteuer wie auf zivilen dänischen Schiffen.

Das ist einer der Punkte im neuen Erwerbs- und Besteuerungspaket der Regierung. Der Plan sieht vor, dass es dänischen Unternehmen leichter gemachtr wird, mit ausländischen Unternehmen zu konkurrieren, die günstigere steuerliche Bedingungen haben.

Seemänner unterliegen seit langem den besonderen Steuervorschriften, die sie von der Zahlung der Einkommensteuer befreien. Aber die Besatzung von Offshore-Windanlagenversorgungsschiffen waren von der Steuerbefreiung nicht betroffen.

Die dänischen Reedereien sehen es seit langem als ein Problem für die Wettbewerbsfähigkeit der dänischen Reedereien an. Deshalb ist der Direktor des dänischen Reedereiverbandes, Jakob Ullegård, mit der jetrzigen politischen Entscheidung sehr zufrieden. „Wir haben uns einer der größten Herausforderungen gestellt, daher haben wir keinen Grund, uns zu beschweren. Dieses werde helfen, dass Esbjerg unter anderem nunmehr noch wettbewerbsfähiger werde“, sagte er.

Nicht nur die Reedereien hatten eine Ausweitung der Seemannssteuer auf die Wunschliste gesetzt. Zuvor hatten die Bürgermeister von Esbjerg, Fano, Hjørring, Frederikshavn, Samsø, Lemvig, Svendborg, Langeland, Bornholm und Ærø einen Brief an den Wirtschaftsminister geschrieben, in dem sie um eine Erweiterung des Systems nachgesucht hatten.

Aber nicht jeder ist glücklich über die neue Regelung, denn die Seemannsgewerkschaften haben sich besorgt darüber geäußert, dass die Ausweitung der Regelung dazu führen wird, dass in Zukunft mehr ausländische Seeleute beschäftigt werden, wodurch dänische Seeleute ihre Arbeit verlieren.

Seemannssteuer

– Wer der Seemannssteuer unterliegt, kann im dänischen internationalen Schiffsregister eingesehen werden.

– Das Register wurde unter anderem geschaffen, um dänische Arbeitsplätze an Bord der Schiffe zu gewährleisten.

– Arbeitnehmer auf Schiffen unter Dis erhalten Nettolöhne und zahlen daher keine Einkommensteuer an den dänischen Staat.

– Die Steuerbefreiung ist eine Art staatliche Beihilfe an die Reedereien.

von

Günter Schwarz – 14.11.2017