(Lübeck / Oldenburg/H.) – Gemeinsame Medieninformation von Polizeidirektion Lübeck und Staatsanwaltschaft Lübeck:
Ein Einbruch in ein Einfamilienhaus auf Fehmarn konnte schnell aufgeklärt werden – der Tatverdächtige war zufällig in einer anderen Sache im Gerichtssaal.

Mit brachialer Gewalt wurde am vergangenen Wochenende (24.11. auf 25.11.2017) in ein Einfamilienhaus in Meeschendorf auf Fehmarn eingebrochen.
Gleich am darauf folgenden Tag gelangten der Polizei in Oldenburg Gegenstände in die Hände, die aus diesem Einbruch stammten. Befunden hatten sich diese Gegenstände in der zeitweilig von dem 20-jährigen Beschuldigten genutzten Wohnung.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Oldenburg/H. noch am 29. November einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Tatverdächtigen.
Als der junge Mann am nächsten Tag zu einer Berufungsverhandlung wegen einer ihm vorgeworfenen Raubtat beim Landgericht Lübeck erschien, wurde ihm in einer Verhandlungspause durch den Staatsanwalt eröffnet, dass ein Untersuchungshaftbefehl gegen ihn bestehe und er verhaftet sei.

Zunächst wurde dann die Verhandlung vor dem Landgericht zu Ende geführt. Ergebnis war, dass die Berufung des Angeklagten gegen das erstinstanzliche Urteil – 3 Jahre Jugendstrafe wegen Raubes – verworfen wurde.

Im Anschluss daran ging es für den Mann zunächst nach Oldenburg, wo ihm beim Amtsgericht der Haftbefehl durch den zuständigen Jugendrichter verkündet wurde. Danach wurde er in die Justizvollzugsanstalt überführt.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Lübeck vom 01.12.2017 um 11:12 Uhr

veröffentlicht und bearbeitet von

Günter Schwarz – 01.12.2017