(Kiel) – Da bei einigen Weihnachtsbesuche auch jenseits der Grenze bevorstehen oder Weihnachten und/oder Sivester auch gern im Ausland verbracht werden, weist die Bundespolizei im Zusammenhang mit dem nachstehenden Fall auf die Gesetzeslage in Bezug des Grenzübertritts mit Reisepapieren hin.

Donnerstagmorgen, 07.12.2017, kontrollierten Bundespolizisten im Fährhafen Puttgarden den Fahrer eines von der aus Dänemark eingelaufenen Fähre kommenden Pkw. Der Fahrer wollte sich mit seiner dänischen Fahrerlaubnis ausweisen.

Der 32 Jahre alte Däne wurde durch die Beamten freundlich darauf hingewiesen, dass er bei der Einreise nach Deutschland einen Pass, ein Passersatzpapier oder eine Identitätskarte mitzuführen habe. Der Mann regte sich darüber auf und beharrte darauf, dass er mit seinem dänischen Führerschein der Passpflicht genügen würde, da innerhalb der SCHENGEN-Staaten freies Reisen garantiert sei.

Er verwies darauf, dass er schon öfter innerhalb von Europa gereist sei, immer mit dem Führerschein. Da der Mann auf seiner Meinung beharrte und sich den Hinweisen der Beamten gegenüber uneinsichtig zeigte, wurde durch die Bundespolizisten ein Verwarngeld in Höhe von 25,- Euro erhoben, die der 32-jährige auch zahlte.

Die Bundespolizei weist an dieser Stelle darauf hin, dass es sich bei einem Führerschein um kein zugelassenes Grenzübertrittspapier im Sinne eines Passersatzpapieres handelt und jede Person bei einem Grenzübertritt ein entsprechendes Dokument mitzuführen hat. Bei einem Verstoß handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und kann dementsprechend geahndet werden.

Quelle: Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Kiel vom 07.12.2017 um 11:12 Uhr

veröffentlicht und bearbeitet von

Günter Schwarz – 07.12.2017