(København) – Am Montag wurde in einem Gerichtssaal im Stadtgericht von København nochmals der „Kalte Krieg“ ausgefochten. Ein ehemaliger inoffizieller Mitarbeiter des ostdeutschen Stasi-Nachrichtendienstes hatte an Københavns Stadtgericht eine Verleumdungsklage gegen den Historiker Bent Jensen und den Verleger Gyldendal über zwei Aussagen aus dem Buch „Ulve, får og vogtere I“ (Wölfe, Schafe und Wächter I) von 2014 erhoben.

Der ehemalige Stasi-Mitarbeiter, Jan Aage Jeppesen, der heute in Spanien lebt, gibt zu, mit dem ehemaligen Staatssicherheitsdienst der Deutschen Demokratischen Republik zusammengearbeitet zu haben. Jedoch bestreitet er Aussagen in Jensens Buch, dass durch ihn „mehrere DDR-Bürger in ostdeutschen Gefängnissen zu Tode kamen“ und das er gegen Dänemark spioniert habe.

Jeppesen erhielt Codenamen wie „Hamster“ und „Apollo“ und wurde für verschiedene Aufgaben bezahlt, einschließlich der Infiltration der „Ost-West-Transfer-Gruppe“, die dabei half, ostdeutsche Bürger in den Westen zu schmuggeln. Er übergab der Stasi auch Beschreibungen der Gebäude des dänischen Sicherheitsdienstes PET und fotografierte polnische Aktivisten in København, wie er vor dem Gericht bemerkte. Aber er bestreitet zwei im Buch geäußerten Kommentare, die durch nichts zu dokumentieren sind oder bewiesen werden können. Dennoch strebt er keine gerichtlichen Strafen gegen den Autoren Jensen oder den Verleger Gyldendal an.

Das Gericht hörte in dem Verfahrens am Montag, dass Jeppesen, während er mit der Stasi zusammenarbeitete, in den 1980er Jahren auch Zigaretten schmuggelte. Er erklärte dazu, eher von wirtschaftlichen als von ideologischen Überlegungen zur Zusammenarbeit mit der Stasi motiviert gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft in Dänemarks hatte ein Strafverfahren gegen Jeppesen 2002 eingestellt und festgestellte, dass es unwahrscheinlich sei, dass er verurteilt würde, da der Fall verjährt war.

Die Anwältin des Autoren und Historikers Bent Jensen, Karoly Németh, sagte vor Gericht: „Die Aussagen sind wahr. Bent Jensen hat die Redefreiheit lediglich erweitert.“ Für Jensen beantragte sie Freispruch in diesem Fall. Das Urteil am 5. März 2018 gesprochen.

von

Günter Schwarz – 31.01.2018