(København) – Jetzt hat es auch den dänischen Reedereigiganten Mærsk und eine seiner chinesischen Mitarbeiterinnen erwischt: Dem Unternehmen wird vorgeworfen, gegen die strikten dänischen Regeln zur Beschäftigung von Ausländern verstoßen zu haben. Doch die chinesische Mitarbeiterin, um die es geht, sei von den Behörden nicht hinreichend informiert worden, argumentieren die Mærsk-Anwälte.

Der Reederei A. P. Møller-Mærsk drohen Geldstrafen, weil es bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter gegen die strikten und restriktiven dänischen Regeln zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstoßen haben soll. Unternehmensvertreter räumten am Montag vor Københavns Stadtgericht ein, im Falle eines amerikanischen Büroangestellten und einer chinesischen studentischen Hilfskraft gegen geltendes Recht verstoßen zu haben.

Doch im Falle einer chinesischen Analytikerin halten die Mærsk-Anwälte das Vorgehen der Behörden für weit über das Ziel hinausgeschossen. Die Frau habe gar keine Chance gehabt, weil sie keinen Bescheid von der zuständigen Behörde – der Behörde für internationale Rekrutierung und Integration – über die Konsequenzen ihres Umzugs von Dänemark nach Schweden erhalten habe.

„Es hätte der Behörde gut zu Gesicht gestanden, genau darüber zu informieren“, so Anwalt Claus Ryberg Hoffmann. Die Mitarbeiterin brach vor Gericht in Tränen aus. „Ich hatte nicht die nötigen Informationen. Ich wollte nicht gegen das Gesetz verstoßen“, versicherte die Frau. Als sie ihre Arbeitserlaubnis in Dänemark bekam, um in der Mærsk-Zentrale an der Esplanade in København zu arbeiten, lebte sie noch in Schweden. Sie wollte nach Dänemark übersiedeln, fand aber keine dauerhafte Wohnung und zog wieder auf die schwedische Seite des Øresunds, womit die Falle zuschnappte: Drei Monate arbeitete sie ohne die notwendige Genehmigung in Dänemark.

„Es geht um einen rein formalen Fehler. Es geht hierbei nicht um einen der Fälle, die der Gesetzgeber bestrafen wollte“, sagt Hoffmann. Das Parlament habe es auf Arbeitgeber abgesehen, die daran verdienen, bewusst illegale Arbeitskräfte einzustellen, sagte er.

Bereits im Herbst hatte Københavns Universitet die Behörden für eine Strafe dafür kritisiert, dass ein amerikanischer Wissenschaftler ohne Arbeitsgenehmigung arbeitete, weil diese nicht rechtzeitig verlängert worden war.

Der Direktor von Danmarks Tekniske Universitet (DTU) in Lungby bei København, Anders Bjarklev, warnte die Behörden ebenfalls vor übertriebenem Eifer: „Die Dinge laufen aus dem Ruder, wenn man im Bestreben, die Probleme, von denen man meint, dass die Einwanderung möglicherweise verursacht hat, ausländische Wissenschaftler und Studierende schikaniert, von denen dänische Unternehmen und Universitäten abhängig sind“, schrieb er in einem Kommentar in der Tageszeitung Frederiksborg Amts Avis.

Er bezog sich auf den Fall eines chinesischen Mitarbeiters an der DTU, in dem die Universität im Januar zu einer Strafzahlung von 90.000 Kronen (12 Tsd. Euro) Strafe aufgefordert wurde und letztlich 10.000 Kronen (1.340 Euro) zahlen musste.

Auch Fälle von Forschern und Musikern, die in Dänemark Strafen zahlen sollen und sollten, weil sie Vorträge oder Konzerte in anderen Institutionen als denen, bei denen sie beschäftigt sind, gegeben haben, sind in den vergangenen Monaten in Dänemark debattiert worden.

Das Urteil des Gerichts im Fall A. P. Møller-Mærsk wird am kommenden Montag erwartet.

von

Günter Schwarz – 13.02.2018