(Hamburg) – Erdoğan hat einen Teilerfolg erzielt. Es geht wieder um das Gedicht Böhmermanns, das als „Schmähkritik“ bekannt wurde. 18 der 24 Zeilen wurden verboten. Aber Böhmernann will das ganze Gedicht vortragen dürfen und dem türkischen Alleinherrscher Erdoğan geht das Verbot nicht weit genug.

Heute geht es beim hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg darum, ob das Gedicht Böhmermanns beleidigend ist oder als Satire gewertet werden kann. Das türkische Staatsoberhaupt, der türkische Staatspräsident Erdoğan hat einen Teilerfolg erzielt. Es geht wieder um das Gedicht Böhmermanns, das als „Schmähkritik“ bekannt wurde. 18 der 24 Zeilen wurden verboten. Aber Böhmernann will das ganze Gedicht vortragen dürfen und Erdoğan geht das Verbot nicht weit genug.

Heute ging es beim hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg darum, ob das Gedicht Böhmermanns beleidigend ist oder als Satire gewertet werden kann. Das türkische Staatsoberhaupt, Staatspräsident Erdoğan, der mit seinem Vokabular in der Öffentlichkeit aelbst nicht sehr zurückhaltend umgeht, hatte es als „Beleidigungsorgie“ bezeichnet. Ein Urteil war heute allerdings noch nicht zu erwarten. Auch könnten die strittigen Parteien Böhmermann und Erdoğan gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg in Revision gehen, und dann muss der Bundesgerichtshof entscheiden.

In Hamburg waren weder Böhmermann noch Erdoğan zur Verhandlung anwesend. Am 31. März 2016 wurde Böhmermanns Gedicht bei ZDFneo ausgestrahlt. Dem Gedicht ging die Veröffentlichung eines Liedes unter dem Titel „Erdowie, Erdowo, Erdogan“ voraus.

Der Zwist um Böhmermann führte zu politischen Auseinandersetzungen. Der deutsche Botschafter wurde in Ankara einbestellt und Erdoğan erstatte Strafanzeige wegen Beleidigung. Dabei berief er sich auf Paragraph 103. Die Debatte führte zur Abschaffung der Paragraphen. Ab dem 01.01.2018 ist Majestätsbeleidigung jetzt kein Straftatbestand mehr. Der Paragraph sah für Majestätsbeleidigung drei Jahre Haft vor. In der Diskussion um das veraltete Gesetz sagte der noch amtierende Bundesjustizminister Heiko Maas: „Der Gedanke einer Majestätsbeleidigung stammt aus einer längst vergangenen Epoche, er passt nicht mehr in unser Strafrecht.“

Das ZDF sah die Grenzen der Ironie im Falle des Gedichts als überschritten an und löschte dieses in Online-Versionen der Sendung. Der stets sensible Erdoğan, wenn ein Wort gegen ihn fällt, sieht in dem Gedicht nicht nur sich persönlich beleidigt, sondern das gesamte türkische Volk.

von

Günter Schwarz – 27.02.2018