(Berlin) – Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März fordert die Gleichstellungsbeauftragte des Bundesfamilienministeriums, Kristin Rose-Möhring, eine Änderung des Textes der deutschen Nationalhymne, des „Liedes der Deutschen“, aus dem seit 1952 die dritte Strophe „Einigkeit und Recht und Freiheit…“ die Hymne der Bundesrepublik Deutschland und seit 1991 die Hymne des wiedervereinigten Deutschlands ist.

Die Melodie entstammt dem „Kaiserlied“ der ehemaligen österreichischen Kaiser, die von Joseph Haydn 1796/97 komponiert wurde. Den Text schrieb der deutsche Hochschullehrer für Germanistik August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 auf der Nordseeinsel Helgoland, der auf der seinerzeit zu Großbritannien gehörenden Insel seinen Urlaub verbrachte.

Nach österreichischem Vorbild soll nun auch die deutsche Nationalhymne geschlechterneutral formuliert werden, wie die Gleichstellungsbeauftragte des Familienministeriums, Kristin Rose-Möhring, in einem Rundschreiben vorschlägt. Die „Bild am Sonntag“ berichtet, „Vaterland“ soll zu „Heimatland“ werden und „brüderlich“ zu „couragiert“.

Der Rundbrief ging demnach an alle Mitarbeiter des von der SPD-Politikerin Katarina Barley geführten Ministeriums. Zur Begründung verwies die Frauenbeauftragte demnach auch auf die geschlechterneutrale Umformulierung der Bundeshymne („Heimat großer Töchter und Söhne“). Auch Kanada hatte kürzlich eine Änderung seiner Nationalhymne in geschlechtsneutrale Sprache beschlossen.

Inwieweit dieser Vorschlag der Frauenbeauftragten angenommen und gar umgesetzt wird, muss abgewartet werden, aber reichlich überzogen klingt es schon, denn eine geschlechtsneutrale oder „Gender gerechte“ Sprache ändert und verbessert die Situation von Frauen in keiner Weise – viel wichtiger ist der gegenseitige Respekt und die Achtung von Menschen untereinander, wobei es einerlei ist, ob sie nun „Männlein“, „Weiblein“ oder sonst was sind.

von

Günter Schwarz – 05.03.2018