(København) – Der des Mordes angeklagte U-Boot-Bauer Peter Madsen hat am heutigen ersten Prozesstag vor dem Østre Landsret (Oberlandesgericht) in København eine Erklärung zum Tod von Kim Wall abgegeben. Frühere Falschaussagen begründet er mit Rücksichtnahme auf die Familie der toten Journalistin. Der nächste Verhandlungstag findet am 21. März statt.

Peter Madsen hat heute, am Donnerstag, beim ersten Prozesstag in Københavns Gericht eine Erklärung dazu abgegeben, wie die schwedische Journalistin Kim Wall am 10. August auf seinem U-Boot „UC3 Nautilus“ ums Leben gekommen ist.

In der Vergangenheit hatte er Aussagen in verschiedenen Versionen zum Tod Walls gemacht und diese anschließend wieder widerrufen. Unter anderem erklärte er zuvor, dass der Journalistin die Turmluke auf den Kopf gefallen sei.

Am Donnerstag vor Gericht erzählte er – wie ebenfalls zuvor schon einmal – dass Kim Wall an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung gestorben sei. Er habe beim Beenden eines Tauchganges einen Fehler gemacht und einige Ventile falsch bedient. Nach dem Auftauchen sei er an Deck gegangen, um den Fehler zu beheben. Aufgrund der falsch eingestellten Ventile und des laufenden Motors sei ein Unterdruck entstanden, durch diesen war es ihm nicht mehr möglich, die Luke zu öffnen und die erstickende Kim Wall im Inneren zu befreien. Als er sie schließlich auf bekommen hatte, sei es schon zu spät gewesen, so Madsen in seiner Erklärung. Kim Wall habe leblos den Flurplatten im Boot gelegen. „Ihr Tod war ein Unfall“, so der 47-Jährige. Es sei seine Schuld gewesen, aber es war keine Absicht.

Auf die Frage des Anklägers Jakob Buch-Jepsen, warum er zuvor andere Erklärungen abgegeben habe, antwortete Madsen, dass er dies getan habe, um die Angehörigen von Kim Wall zu schonen. „Ich bin hier, um der Familie von Kim Wall zu erzählen, was passiert ist. Ich bin vollkommen freiwillig hier“, so Madsen.

Anschließend wollte Buch-Jepsen von dem Angeklagten wissen, ob die erste Version mit der Luke, die Kim Wall auf den Kopf gefallen sein soll, schonender für die Familie sein sollte. „Absolut, weil sie in diesem Szenario nicht das Bewusstsein verloren habe“, so der Angeklagte.

Er bekannte sich nicht schuldig, die Journalistin vorsätzlich sexuell misshandelt und getötet zu haben, doch er gab vor Gericht zu, dass er ihre Leiche zerstückelt und über Bord geworfen hat. Er sei nach dem Unfall in Panik geraten, so die Erklärung des Angeklagten.

Die Gerichtsverhandlung gegen Peter Madsen wird am 21. März fortgesetzt. Das Gericht erwartet, nach insgesamt 12 Verhandlungstagen ein Urteil Ende April fällen zu können.

von

Günter Schwarz – 08.03.2018