(Kiel) – Am Donnerstagnachmittag, den 19.04.2018, fiel einer Streife der Bundespolizei im Kieler Hauptbahnhof ein Mann auf, der Passanten offensiv anbettelte.

Die Beamten sprachen den Mann aus diesem Grund an und verlangten seine Identitätspapiere. Bei der Überprüfung des 30 Jahre alten Kielers stellte sich heraus, dass er kein „unbeschriebenes Blatt“ war und gegen den Mann zwei Vollstreckungshaftbefehle wegen Diebstahls vorlagen.

In den Diensträumen der Bundespolizei im Bahnhof wurden dann die Haftbefehle angefordert und eröffnet. Der 30-jährige war einmal zur Zahlung von 1.000 Euro und im zweiten Fall 500 Euro verurteilt worden. Ein Teil der ersten Strafe war von ihm wohl beglichen worden, dann hatte er aber die Zahlungen eingestellt.

Für Mahnungen war er nicht erreichbar gewesen, so war eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet worden und dieses waren insgesamt für beide Fälle 89 Tage hinter „schwedischen Gardinen“. Als ihm die Bundespolizisten den Sachverhalt klargemacht hatten, sackte der Mann plötzlich in sich zusammen und schien nicht mehr ansprechbar.

Durch einen herbeigerufenen Rettungswagen wurde er in eine Klinik gefahren. Womit der Mann augenscheinlich nicht gerechnet hatte war, dass die Beamten ihn begleiteten. In der Klinik stellte sich dann sehr schnell heraus, dass der 30-jährige haftfähig ist und der „Abtransport“ erfolgte nun in einem Streifenfahrzeug der Bundespolizei in die nächste Justizvollzugsanstalt.

Quelle: Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Kiel vom 20.04.2018 um 11:00 Uhr

bearbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 20.04.2018