(København) – Kein Zutritt für Behinderte? Theoretisch ist das in dänischen Restaurants bis heute möglich. Ab dem 1. Juli soll damit Schluss sein. Ein neues Gesetz verbietet es, Behinderte zu benachteiligen oder zu verunglimpfen. In Deutschland ist bereits seit 2006 die Diskriminierung von Behinderten verboten.

Mit einem Jahr Verspätung hat Dänemarks Sozialministerin Mai Mercado (DeT Konservative Parti) am Mittwoch nun endlich ihren Gesetzesentwurf gegen Diskriminierung Behinderter vorgelegt, für den die Zustimmung der Parlamentsmehrheit im Folketing als sicher gilt.

„Heute bleibt es folgenlos, wenn man einen blinden Mann mit seinem Blindenhund an einem Restaurant abweist oder ein spastisch gelähmtes Mädchen im Rollstuhl nicht in eine Diskothek lässt“, sagt die Ministerin der Nachrichtenagentur Ritzau. Deshalb habe das Diskriminierungsverbot eine ganz praktische Bedeutung für den Alltag Behinderter in Dänemark.

Vom 01. Juli 2018 an wird es, wird das Gesetz verabschiedet, in Dänemark verboten sein, die Würde Behinderter zu verletzen oder sie durch drohendes, feindseliges, herabwürdigendes, einschüchterndes oder schlicht unangenehmes Verhalten zu erschweren oder gar zu schikanieren.

Behinderte sollen ein selbstbestimmtes Leben führen, wie alle anderen auch. Zwei Ausnahmefälle gibt es allerdings in dem Gesetzesentwurf: Wenn es fachliche Gründe für die Andersbehandlung gibt oder wenn durch die Andersbehandlung Nachteile für Behinderte verhindert oder ausgeglichen werden sollen. Es gilt die geteilte Beweislast. Das bedeutet, so definiert es die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz, dass der Beschwerdeführer die Tatsachen vorbringen muss, die die Vermutung der Diskriminierung zulassen, wohingegen es dem Beklagten zufällt zu beweisen, dass keine Diskriminierung stattfand.

Bisher gibt es in Dänemark bereits Diskriminierungsverbote wegen Hautfarbe, Ethnizität und sexueller Orientierung. Nun folgt das Diskriminierungsverbot im Behindertenbereich. „Ein wichtiger Tag für Menschen mit Behinderung“, meint Thorkild Olesen, Vorsitzender des Behinderten-Dachverbandes DH. „Wir wollen ein selbstbestimmtes Leben führen, wie alle anderen. Es ist ungerecht, dass man in einem Restaurant wegen seiner Behinderung abgewiesen werden kann. So etwas wird jetzt endlich verboten“, schreibt er in einer Pressemitteilung.

In Deutschland gilt bereits seit 2006 das Antidiskriminierungsgesetz. Dabei handelt es sich um ein Bundesgesetz, das es verbietet, Menschen aus Gründen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Identität oder einer Behinderung ungerechtfertigt zu benachteiligen. Auch in Deutschland gilt das Prinzip der geteilten Beweislage, die auch in Dänemark vorgesehen ist.

Die entsprechenden EU-Richtlinien, die die EU-Staaten in nationales Recht umzuwandeln haben und wobei sich Dänemark „reichlich Zeit“ gelassen hat, bestehen bereits seit 2000 bzw. 2004.

von

Günter Schwarz – 28.04.2018