(Brüssel) – Alle Bürger der Europäischen Union sind ab heute, den 01. Mai 2018, also ab sofort bei Notfällen im Ausland besser geschützt. Eine seit diesem Dienstag gültige EU-Richtlinie regelt, dass Reisende oder in einem Drittstaat lebende Unionsbürger künftig durch das gesamte Netz der europäischen Auslandsvertretungen konsularisch abgesichert sind.

Das soll immer dann zum Tragen kommen, wenn das Heimatland des Betroffenen keinen Schutz gewähren kann – zum Beispiel, weil es nicht oder nur mit einer kleinen Delegation in einem Drittstaat vertreten ist.

Die konsularische Hilfe kann zum Beispiel bei schweren Krankheiten, bei Verhaftungen oder bei Verlust oder Diebstahl von Reisepässen beantragt werden. Zudem wird sie oft in Krisensituationen oder bei Naturkatastrophen notwendig. Nach Angaben der EU-Kommission haben sich zuletzt fast sieben Millionen EU-Bürger in Ländern und Gebieten aufgehalten, in denen ihr Heimatstaat keine Botschaft oder kein Konsulat unterhält.

Für Deutsche könnte diese neue Regelung zum Beispiel relevant sein, wenn sie in der syrischen Hauptstadt Damaskus Probleme bekämen. Die deutsche Botschaft dort ist wegen des Bürgerkriegs im Land geschlossen und kann nach eigenen Angaben in Notfällen keine konsularische Hilfe leisten. Die Botschaft Tschechiens hingegen ist weiter geöffnet und übernimmt damit die Vertretung von EU-Bürgern aus Staaten, die dort derzeit keine Vertretung unterhalten.

von

Günter Schwarz – 01.05.2018