In seiner Sendung Magazin Royale vom 1. Mai kritisiert der populäre TV-Moderatur Jan Böhmermann die identitäre Bewegung #ReconquistaGermania, die ihre Ansichten überwiegend über soziale Netzwerke verbreiten würden. Gleichzeitig ruft Böhmermann zu der Aktion #ReconquistaInternet auf, in dessen Zuge man Listen von „rechten Profilen“ erstellen, veröffentlichen und dann ggf. der Staatsanwaltschaft übergeben wolle.

Natürlich steht es jedem frei, Listen anzufertigen, um strafrechtlich relevante Inhalte der Polizei zu melden. Zum Problem wird es, wenn man solche Listen der Öffentlichkeit zugänglich macht, um einen politischen Diskurs im öffentlichen Raum (sozialen Medien) zu beeinflussen oder gar zu unterbinden.

Beim Auflisten Andersdenkender denkt man eher an totalitäre Regieme als einen aus öffentlichen Gebühren finanzierten Fernsehsender. Ob Böhmermann diese Profile nun der Staatsanwaltschaft gemeldet hat, ist nicht bekannt. Sehr wohl aber kursieren öffentliche Listen auf Twitter, auf denen mehrere Tausend Profile aufgelistet sind, die nach Meinung Böhmermanns eine „rechte Gesinnung“ und Hetze verbreiten.

Auf Twitter schlägt dem Moderator neben zahllosen Unterstützern auch eine Welle der Ablehnung entgegen, denn schließlich würde eine Veröffentlichung einer solchen Liste die Persönlichkeitsrechte der darauf befindlichen Personen verletzen. In der Tat finden wir im Strafgesetzbuch StGB unter §241a das Verbot einer politischen Verdächtigung, die dazu geeignet ist, eine Verfolgung nach sich zu ziehen.

Wegen des wachsenden Drucks meldete sich auch ZDF_neo zu Wort und twittert am 4. Mai:

“ ZDFneo haben zu keiner Zeit in den sozialen Netzwerken Listen mit Twitteraccounts öffentlich gemacht und auch nie zur Denunziation aufgerufen.“

Das ist sachlich richtig. Richtig ist aber auch, dass der von ZDFneo beschäftigte TV-Moderator Jan Böhmermann sehr wohl Listen veröffentlicht hat und seine Fan-Community anstachelt, entsprechende Accounts zu blockieren und zu melden.