Puigdemont bleibt auf freiem Fuß
(Schleswig) – Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein lehnte am heutigen Dienstag einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft ab, den früheren Regionalpräsidenten wieder in Auslieferungshaft zu nehmen. Damit bleibt der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont weiterhin auf freiem Fuß in Deutschland.
Das Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig hat einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft abgelehnt, den früheren Regionalpräsidenten Kataloniens, Carles Puigdemont, wieder in Auslieferungshaft zu nehmen. Der Strafsenat sieht anders als die Staatsanwaltschaft keine erhöhte Fluchtgefahr.
Die spanische Justiz wirft Puigdemont Rebellion und Veruntreuung öffentlicher Mittel vor. Hintergrund ist das Unabhängigkeitsreferendum vom Oktober 2017. Es wurde abgehalten, obwohl die Zentralregierung in Madrid und spanische Gerichte es als verfassungswidrig eingestuft hatten.
Der frühere Regionalpräsident war am 25. März auf der Rückfahrt von Skandinavien nach Belgien auf der Autobahn A 7 bei Schuby in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Der 55-Jährige Puigdemont selbst betrachtet sich als politisch Verfolgten, der kriminalisiert werde.
Anlass für den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, ihn erneut in Auslieferungshaft zu nehmen, waren neue Informationen der spanischen Behörden. Insbesondere geht es um Videos, die Gewalt gegen spanische Polizisten zeigen. „Die Ausschreitungen hatten ein solches Ausmaß, dass die Generalstaatsanwaltschaft davon ausgeht, dass auch wegen des Vorwurfs der Rebellion auszuliefern ist“, heißt es in deren Mitteilung. Nach deutschem Recht käme nicht nur eine Strafbarkeit wegen Hochverrats, sondern auch wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall in Betracht.
Am 05. April hatte das OLG Schleswig den Vorwurf der Rebellion für den Haftbefehl hingegen als „von vorneherein unzulässig“ erklärt. Für Hochverrat als Pendant im deutschen Recht zur Rebellion fehle es am Merkmal der Gewalt.
Das juristische Verfahren um eine Auslieferung des katalanischen Separatistenführers geht damit weiter. Derzeit bereitet die Generalstaatsanwaltschaft einen Antrag vor, die Auslieferung Puigdemonts für zulässig zu erklären. Darüber muss dann erneut das OLG entscheiden. Grundlage für die Festnahme hierzulande war ein von Spanien erlassener Europäischer Haftbefehl.
Puigdemont war Ende März zunächst in die Justizvollzugsanstalt Neumünster in Gewahrsam gekommen. Am 05. April erließ das OLG Auslieferungshaftbefehl, ordnete aber unter Auflagen Haftverschonung an. Diese gelten weiter. Puigdemont will bis zum Ende des juristischen Verfahrens in Deutschland in Berlin wohnen und im Falle eines Scheiterns der Generalstaatsanwaltschaft zurück nach Belgien. Dort war dem 55-Jährigen zuvor bereits Exil gewährt worden.
Für das illegale Referendum wurden nach Darstellung der spanischen Justiz 1,6 Millionen Euro öffentliche Mittel ausgegeben. Gegen den Vorwurf der Rebellion hat Puigdemont vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens Widerspruch eingelegt. Er bestreitet auch, öffentliche Mittel veruntreut zu haben.
Nach dem Referendum und einem Beschluss zur Abspaltung Kataloniens von Spanien war Puigdemont Ende Oktober 2017 von der spanischen Zentralregierung als Regionalpräsident abgesetzt worden. Unmittelbar nach seiner Amtsenthebung setzte er sich nach Brüssel ab, um der spanischen Justiz zu entkommen.
von
Günter Schwarz – 22.05.201