Folketing stimmt mehrheitlich für Verschleierungsverbot
(København ) – In Dänemark ist das Verschleierungsverbot jetzt bzw, ab dem 1. August Realität. Bei einer Abstimmung im Parlament, dem Folketing, stimmte am heutigen Donnerstag in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause die Mehrheit der Abgeordneten für den Gesetzesvorschlag. Damit wird das Tragen einer Niqab oder Burka verboten, wobei das Gesetz am 1. August in Kraft treten soll.
Bei der Abstimmung waren 105 Parlamentabgeordnete der insgesamt 179 anwesend, von denen 75 der Abgeordneten für das Verbot stimmten, während 30 dagegen waren. Im Verlauf der Verhandlungen musste sich die Regierung von ihrem Wunsch der Haftstrafe bei Verstößen gegen das Verbot trennen. Stattdessen soll bei erstmaligem Verstoß ein Bußgeld von 1.000 Kronen (134 Euro) erhoben werden. Erst beim vierten Verstoß werden 10.000 Kronen (1.340 Euro) fällig.
Justizminister Søren Pape Poulsen (Det Konservative Folkeparti) hatte im Voraus schon erklärt, dass die Polizei von niemandem verlangen werde, die Verschleierung z. B. auf der Staße abzulegen. Sie soll lediglich das Bußgeld verhängen und die Betroffene bitten, nach Hause zu gehen.
Die Polizei werde nach Parlamentsangagen noch ausführlich in der Umsetzung und Handhabung solcher Fälle unterrichtet werden.
Das erste Land in der Europäischen Union, das ein derartiges Gesetz verabschiedete, war im April 2010 Belgien. In Spanien befürwortete im Juni 2010 der Senat ein Verschleierungsverbot, das spanische Parlament sprach sich allerdings mehrheitlich gegen ein Verschleierungsverbot aus. Gleichwohl gibt es auf kommunaler Ebene, beispielsweise in katalanischen Städten, ein Verschleierungsverbot.
Ab April 2011 trat auch in Frankreich und ab Januar 2012 in den Niederlanden ein entsprechendes Gesetz in Kraft. 2016 verabschiedeten Bulgarien und Lettland ein Verbot der Gesichtsverschleierung in der Öffentlichkeit, 2017 folgte Österreich mit dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz.
Am 11. Juli 2017 erklärte auf eine Klage zweier Frauen hin der EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) ein in Belgien geltendes Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum für rechtens. Ein solches Verbot sei „für eine demokratische Gesellschaft notwendig“; die „Rechte und Freiheiten“ Dritter würden damit geschützt.
von
Günter Schwarz – 31.05.2018