(Scharbeutz) – Das Amtsgericht in Eutin hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck Untersuchungshaftbefehl gegen einen 15-jährigen Ostholsteiner erlassen, der am Donnerstag der vorigen Woche am 07.06.2018 vollstreckt wurd
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Der Jugendliche ist dringend verdächtig, am 08.05.2018 in Pönitz gemeinsam mit einem heranwachsenden und zwei jugendlichen Mittätern in die Wohnung einer Flüchtlingsfamilie eingestiegen zu sein und Mobiltelefone, eine Kamera und eine Debitkarte der Geschädigten entwendet zu haben. Eine aufmerksame Zeugin hatte zwei der Mittäter beobachtet, als sie zu der Wohnung zurückkehrten, mutmaßlich um weiteres zum Abtransport bereitgelegtes Stehlgut abzuholen. Sie hat dadurch maßgeblich zur Aufklärung der Tat beigetragen.

Das Amtsgericht hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprechend den Haftgrund der Wiederholungsgefahr angenommen, da der junge Mann aus einer einschlägigen Vorverurteilung unter laufender Bewährung steht.

Der 15-jährige Jugendliche ist aufgrund des Haftbefehls am 07.06.2018 verhaftet und nach Verkündung des Haftbefehls der JVA Neumünster zugeführt worden.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Lübeck vom 12.06.2018 um 15:52 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 13.06.2018