(Lübeck) – Hasskommentare im Internet zu hinterlassen ist denkbar einfach: Mit einem Mausklick können Beleidigungen, Bedrohungen oder fremdenfeindliche Kommentare verbreitet werden. Polizei und Justiz stellen sich diesen Straftaten konsequent entgegen.

Im Rahmen des bundesweiten dritten Aktionstages gegen Hasspostings wurde am heutigen Donnerstagmorgen, 14.06.18, die Wohnung eines 50-jährigen Beschuldigten aus dem Kreis Ostholstein von Ermittlern des Kommissariats 5 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck (Polizeilicher Staatsschutz) nach Beweismitteln durchsucht.

Das Ermittlungsverfahren bezieht sich auf mutmaßlich von dem Beschuldigten mit seinem Smartphone in einer Messenger-Gruppe geposteten Videos. Hierbei handelt es sich um fremdenfeindliche, rassistische Gewaltvideos, die strafrechtlich relevant sind. Es besteht der Verdacht des Verstoßes gegen § 130 StGB (Volksverhetzung) und § 131 StGB (Verbreiten gewaltverherrlichender Videos). Das Ermittlungsverfahren wurde von der Polizei Berlin eingeleitet und über die Staatsanwaltschaft Berlin zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Lübeck abgegeben.

Bei der Durchsuchung der Wohnung in Ostholstein wurde das Smartphone des Beschuldigten aufgefunden und sichergestellt.

Das Bundeskriminalamt ruft alle Menschen dazu auf, die Bekämpfung von Hass im Netz zu unterstützen. Wer im Internet und in sozialen Netzwerken auf Hass, Hetze und verbale Gewalt stößt oder sogar selber Opfer solcher Taten wird, sollte Anzeige bei der Polizei erstatten.

Nachfragen zu diesem Sachverhalt sind zu richten an die Pressestelle der Polizeidirektion Lübeck.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Lübeck vom 14.06.2018 um 14:37 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 14.06.2018