Auf eine lange und vielgestaltige Geschichte zurückblickend hat sich die Restaurierung von Kunst- und Kulturgut zu einem überaus komplexen Fachgebiet entwickelt, in dem theoretische und handlungsorientierte Bereiche eng miteinander verschränkt sind. Für den aus einer künstlerischen und handwerklichen Tradition kommenden Restauratorenberuf wird nun auch ein wissenschaftlicher Anspruch erhoben.

Neben der kontinuierlichen Erhaltung und Pflege des Kulturgutes halten neuere Entwicklungen bisher nicht gekannte Herausforderungen für Restauratoren bereit. Eine klare Differenzierung von handwerklicher und wissenschaftlicher Disziplin rendert sich nicht selten in der Indikation des Restaurierungs- und Konservierungsauftrages.

Bei einer Rückführung von Kulturgegenständen in einen Gebrauch werden künstlerisch-handwerkliche Faktoren im Mittelpunkt stehen. Während eine Zuführung von Kunst- und Kulturgegenständen in einen Archiv- oder Museumsbetrieb überwiegend wissenschaftlicher Befundung und Konservierung zuträgt. In beiden Fällen stellt sich der Restaurator der Aufgabe einer Dokumentation des überlieferten Bestandes und arbeitet bisweilen eng mit Handwerkern aus verschiedensten Fachgebieten und Gewerken zusammen. Restaurator und Handwerker werden sich hierbei auf den Umfang der Erhaltung des Alterswertes verständigen müssen. Kurz: Der Handwerker wird in seiner Bestrebung die Wiederherstellung der Funktionalität des Gegenstandes gewichten, während der Restaurator den Gegenstand in seinem überlieferten Bestand zu konservieren versucht.

Hierbei kommt es immer wieder zu restaurierungsethischen Überlegungen, was getan werden darf. Oft weist die eingehende Betrachtung und Analyse des Kulturgutes in Korrelation mit dem technisch Machbaren den Weg zum Restaurierungskonzept. Bewußt oder unbewußt orientieren sich Restauratoren dabei an Werten, sie folgen bestimmten Prinzipien, die auch zu einem Entscheidungsdilemma führen können.

In diesem Zusammenhang ist eine voranzustellende Definition eines Restaurierungsauftrages ganz unumgänglich. Jede Retusche, Übermalung, Polierung, selbst Reinigung wird einen historischen Bestand zerstören, wenngleich insbesondere eine Reinigung schon konservatorische Relevanz hat, um nachfolgenden Verfall und Beschädigungen vorzubeugen.

Restaurierung und Konservierung hat in einem kulturhistorischen Auftrag niemals die Aufgabe, alte Gegenstände „neu zu machen“, sondern immer nur, „Altes zu erhalten“. Dass es Restauratoren im Rahmen solcher Arbeit auch gelingt, alte Gegenstände in einem „alten Glanze“ erstrahlen zu lassen, ist eine der großen Belohnungen in dem Beruf des Restaurators.

Dr.(phil) Galina Shymkova, 4. August 2018