(Kiel) – In dieser Woche beginnt für hunderte Erstklässler im Land Schleswig-Holstein mit der Einschulung der „Ernst des Lebens“. Aus diesem Anlass gibt die Polizeidirektion Kiel einige Hinweise und Verhaltenstipps.

Mit der Einschulung strömen viele neue Eindrücke auf die Kinder ein Das macht es ihnen nicht leicht, sich auch noch auf den Verkehr zu konzentrieren. Erstklässler sind häufig Neulinge im Straßenverkehr und können Geschwindigkeiten und Entfernungen von Fahrzeugen noch nicht abschätzen und Gefahren sicher erkennen sowie richtig beurteilen. Dieses betrifft nicht nur Erstklässler, sondern auch ältere Grundschüler. Gefährdend kommt hinzu, dass Kinder aufgrund ihrer Körpergröße einerseits schnell übersehen werden können und andererseits nicht den Überblick über Verkehrssituationen haben, wie es bei körperlich größeren Personen der Fall ist.

Umso mehr liegt es in der Verantwortung der erwachsenen Verkehrsteilnehmer, diese Gefahren immer im Hinterkopf zu haben und sich besonders vorsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten.

– Reduzieren Sie insbesondere im Bereich von Kindergärten, Schulen und Wohngebieten ihre Geschwindigkeit, auch
wenn sie keine Kinder erkennen können. Bleiben sie stets bremsbereit.
– Wer „nur eben mal schnell“ sein Kind am Fahrbahnrand aussteigen lassen will und dabei im Halteverbot steht, schafft ein Sichthindernis für andere Kinder. Beachten sie Park- und Halteverbote.
– Insbesondere zwischen abgestellten Fahrzeugen können Kinder plötzlich die Fahrbahn betreten. Fahren sie hier betont langsam.
– Üben sie mit ihren eigenen Kindern das richtige Verhalten im Straßenverkehr.
– Seien sie durch ihr eigenes Verhalten ein Vorbild für andere Verkehrsteilnehmer.

Die Polizei wird in den nächsten Wochen verstärkt vor den Schulen im Land präsent sein. Hierbei wollen die Beamten durch Präsenz und Aufklärung die Autofahrer zu einer gemäßigten und rücksichtsvollen Fahrweise veranlassen. Kinder und ihre Begleitpersonen sollen Hilfe beim Überqueren der Straße erhalten. Weiterhin werden Tipps zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr vermittelt.

Neben diesem präventiven Ansatz wird die Polizei gegen verbotswidriges Halten und Parken im Bereich von Schulen und Schulwegen einschreiten und gegebenenfalls Verwarnungsgelder erheben und, falls erforderlich, Fahrzeuge abschleppen lassen. Auch Geschwindigkeitsmessungen werden in den genannten Bereichen durchgeführt.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Kiel vom 20.08.2018 um 12:18 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 20.08.2018