(Haderslv) – Die Syd- og Sønderjyllands Politi (Süd- und Südjütlands Polizei) hatte ihren ersten Fall von Verstoß gegen das Vermummungsverbot, dem sogenannten „Burkagesetz“ dass von der Konservativen Minderheitsregierung unter tatkräftiger Unterstützung der ultranationalen Dansk Folkeparti (Dänische Volkspartei) zum 1. August durchgesetzt wurde.

Doch war es keine vermummte und mit einer Burka oder Niqib vollständig „abgedeckte“ Muslima, sondern es war ein 49-jähriger Däne, der das Verbot verletzt hatte und den Ordnungshütern „ins Netz“ ging, als er sich letzte Woche mit einer Skimaske, nackten Oberkörper und einem Stock zu Fuß auf den Weg nach Haderslev gemacht hatte.

Die Polizei wurde von einem „besorgten Bürger“ angerufen, woraufhin ein Streifenwagen mit Beamten entsandt wurde, die ihn wie beschrieben antrafen. Sie hielten ihn auf und wiesen ihn auf das Vermummungsverbot hin. Zur Antwort bekamen die Beamten, er wolle sein Gleichgewicht trainieren, sagt Helle Lundberg als Sprecher der Syd- og Sønderjyllands Politi.

Der Mann wurde daraufhin vorläufig festgenommen und wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot nach §134 c des dänischen Strafgesetzbuches verhört, sagt Helle Lundberg. Der 49-Jährige darf sich jetzt auf eine Geldstrafe von mindestens 1.000 Kronen freuen. Diese Strafe erhöht sich jedoch bei Wiederholungen.

Am 1. August trat das Verbot in Kraft und schon einige Tage später wurde der erste Versuch unternommen, das Verbot zu verletzen. Es war eine 28-jährige Frau aus Hørsholm, die den muslimischen Niqap trug, als sie sich mit einer anderen Frau auf einer Rolltreppe eines Einkaufzentrums in der Innenstadt befand.

Das Vermummungsverbots besagt, dass alle Kleidungsstücke, die das Gesicht bedecken, nun an öffentlichen Orten verboten zu tragen sind, es sei denn, sie dienen einem erkennbaren Zweck.

Verboten nach dem Gesetz können demnach Burka, Niqab, Hüte, Mützen, Schals, Masken, Helme, Ganzkörperanzüge und künstliche Bärte sein.

von

Günter Schwarz – 31.08.2018