(Lübeck) – Lübecker Kontrollbeamte des Hauptzollamts Kiel stellten am vergangenen Donnerstag, den 01.11.2018, im Zug auf der Fahrt von Hamburg nach København 4.200 Stück Subutex Tabletten sicher.

Eine 34-jährige Reisende wurde von den Beamten nach ihrem Reiseziel sowie nach dem Mitführen von Drogen und sonstigen verbotenen Gegenständen befragt. Sie befände sich auf dem Weg nach København und hätte keinerlei Drogen oder Verbotenes dabei.

Die anschließende Kontrolle ihres Reisegepäcks durch die Zollbeamten bestätigte jedoch nicht die Aussage der Reisenden. Neben den üblichen Reiseutensilien befanden sich eine große Menge an Blister Verpackungen in ihrem Koffer. Insgesamt stellten die Zöllner 4.200 Stück Subutex Tabletten sicher. Der in Subutex enthaltene Wirkstoff Buprenorphin unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz. Die Tabletten wurden umgehend sichergestellt. Die Frau wurde von den Beamten vorläufig festgenommen.

Im Zuge der Vernehmung gab sie an, die Tabletten in Paris übernommen zu haben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck hat das Amtsgericht Lübeck Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und des Haftgrundes der Fluchtgefahr erlassen. Die Frau wurde in die Justizvollzugsanstalt Lübeck verbracht.
Zusatzinformationen: „Subutex“ ist der Handelsname für Buprenorphin und ist ein Drogenersatzstoff, ähnlich dem Methadon. Bei „Subutex“ handelt es sich um ein synthetisches Opioid, welches eine starke suchtfördernde Wirkung aufweist und insbesondere von stark Drogenabhängigen als Drogenersatz konsumiert wird.

In Deutschland fällt „Subutex“ unter das Betäubungsmittelgesetz und wird daher wie andere illegale Drogen eingestuft. Damit ist es verboten und kann nur in Ausnahmefällen durch bestimmte Ärzte für die Substitution (Drogenersatztherapie) verschrieben und angewendet werden.

In Frankreich kann „Subutex“ mit einem einfachen Rezept über die dortigen Apotheken bezogen werden. In Skandinavien, wo „Subutex“ ebenfalls als illegales Betäubungsmittel gilt, wird es auf dem Schwarzmarkt zu deutlich höheren Preisen als dem Verkaufspreis in Frankreich abgesetzt.
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Quelle: Pressemitteilung des Hauptzollamts Kiel vom 05.11.2018 um 14:48 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 0511.2018