Die ersten Wahlen zum Landstinget, dem „Oberhaus“ des ehemaligen dänischen Rigsdagens (Reichstages), werden am 09. Dezember 1849 abgehalten.

Das Landstinget war eine der beiden Kammern von Dänemarks parlamentarischer Vertretung, die in dieser Form von 1849 bis 1953 Bestand hatte, und die den 1665 von Kong Frederik III. festgelegten monarchischen Absolutismus per Verfassung ablöste. Die zweite Kammer war das Folketing. Beide Kammern zusammen bildeten den Rigsdagen (Reichstag). Das Landstinget wurde durch die Verfassungsänderung von 1953 abgeschafft, so dass heute allein das Folketing die einzige parlamentarische Vertretung Dänemarks ist.

Das Landstinget war Dänemarks erste parlamentarische Kammer in der Zeit von 1849 bis 1953. Die Wahlen in diese Kammer waren in der Verfassung geregelt und wurden nach verschiedenen Überarbeitungen in den Jahren 1866 und 1915 geändert. Die Wahlen zum Landstinget fanden zwischen 1849-66, 1866-1915 und 1915-53 auf unterschiedliche Weisen statt, jedoch waren es stets indirekte Wahlen. Bis 1915 konnten nur Männer in beide Kammern des Rigsdagens, darunter auch des Landstinget, sgewählt werden, und auch sie waren nur wahlberechtigt.

Die Idee eines Zweikammersystems mit dem Landstinget als „Oberhaus“ bestand darin, dass das Landstinget dort, wo das Parlament für Reformen bei der Gesetzgebung zuständig sein sollte, ein moderates konservatives Gegengewicht bilden würde.

Die Anzahl der Abgeordneten im Landstinget wurde mit dem Junigrundloven (Junigrundgrsetz) im Jahr 1849 auf 51 Personen festgelegt. Um in das Landstinget gewählt werden zu können, mussten die Kandidaten das 40ste Lebensjahr erreicht haben und ein Einkommen von mindestens 1.200 Rigsdaler (Reichstaler) jährlich haben, oder sie mussten mindestens 200 Rigsdaler als Steuer im Jahr an den Staat abführen. Das Wahlalter nach dem passiven Wahlrecht der Wähler betrug 30 Jahre und war nicht von der Steuerveranlagung abhängig. Wahlen fanden indirekt durch die Wählerschaft statt und fanden alle acht Jahre lang statt. Alle vier Jahre wurde die Hälfte der Landstinget-Abgeordneten ausgewechselt.

Diese Regelung beschränkte sich allerdings nur auf den gewählten Teil der Bevölkerung bestehend aus Männern mittleren Alters aus der oberen Mittel- und Oberschicht, was insbesondere dem nationalen Liberalismus zugute kam, da diese Fraktion hauptsächlich aus Beamten bestand. Nur ungefähr 4% der Stimmberechtigten für das Folketing, die Männer über 30 Jahre waren, hatten somit auch ein Stimmrecht für das Landstinget.

Das Landstinget war in seiner ersten Phase von Anfang an bis zur geänderten Verfassung von 1866 vielfältiger und pluralistischer zusammengesetzt als das Landstinget, das sich nach 1866 zusammensetzte. So kann das Landstinget aus den 1850er Jahren als Vorläufer des heutigen Verfassungsgerichts betrachtet werden, das durch drei Gruppen gekennzeichnet war: Konservativ (rechts), Nationaliberal (Zentrum) und Bauern. Es geschah durch die Einführung von königlichen Mitgliedern, die bedeuteten, dass die Rigsforsamlingen (Reichsversammlungen) nicht vollständig von Bauern beherrscht wurden.

In ähnlicher Weise beschränkte die Wahlordnung des Landstingets, dem wählbaren Teil aus der Bevölkerung auf Männer mittleren Alters aus der oberen Mittel- und Oberschicht, von denen vor allem die Nationalliberalen profitierten, da diese Fraktion hauptsächlich aus Beamten bestand. Nur ungefähr 4% der Stimmberechtigten für das Folketing (Männer über 30 Jahre) hatten somit auch ein Stimmrecht für das Landstinget.

Trotzdem war das Landstinget in dieser Zeit nicht nur von Beamten mit nationalen oder konservativen Ansichten geprägt. Im Großen und Ganzen bestand die Versammlung aus Landbesitzern (Konservativen), hochrangigen Beamten (national liberal) sowie Landwirten, Ministern und niederen Beamten (Bauernfreunden). Die geänderten Wahlregeln von 1866 wirkten sich äußerst nachteilig auf die letztere Gruppe aus, weil nach 1866 Priester und Bauern seltener im Grafschaftsrat wurden, bis sich diese Entwicklung gegen Ende des Jahrhunderts wieder drehte.

von

Günter Schwarz – 09.12.2018