Mit den Freden i Stettin findet der Den Nordiske Syvårskrig (Der Nordische Siebenjahreskrieg), der in Deutschland unter der Bezeichnung Dreikronenkrieg bekannt ist, am 13. Dezember 1570 sein Ende.

Der Freden i Stettin (Frieden von Stettin) beendete am 13. Dezember 1570 den so genannten Dreikronenkrieg, der im Rahmen des Livländischen Krieges, des ersten der Nordischen Kriege, zwischen den eigentlich Verbündeten Schweden und Dänemark stattgefunden hatte. Der Kaissr Maximilian II. des Deutschen Reiches Römischer Nationen hatte das Friedensabkommen durch Verhandlungen mit den kriegsführenden Parteien im Juli des Jahres initiiert.

Die Delegationen aus Schweden und Dänemark-Norwegen bestanden aus jeweils vier Unterhändlern. Darüber hinaus waren Bremer und Lübecker Delegierte anwesend. Der Verhandlungsführer war Charles Dançay, ansonsten stammten die Verhandlungsbeobachter vom deutsch-römischen Kaiser, dem Kurfürsten von Sachsen sowie den Königen von Frankreich und Polen.

Es gab keine Grenzverschiebungen, womit der Status quo vor dem Kriegsausbruch erhalten blieb. Kong Frederik II. von Dänemark verzichtete auf Ansprüche auf Schweden, womit Dänemark auch formell die Auflösung der Kalmarer Union von 1523 anerkannte. Erik XIV. von Schweden verzichtete auf seine Ansprüche auf Norwegen, Skåne (Schonen), Blekinge, Gotland, Halland und Herjedalen. Für die Rückgabe der von Dänemark 1563 eroberten Festung Älvsborg bei Göteborg zahlte Schweden 150.000 Riksdaler (Reichstaler) an Dänemark.

Der Ort des Friedensschlusses ergab sich aus der Tatsache, dass die Friedensverhandlungen von einer kaiserlichen Kommission vermittelt wurden, der Herzog Johann Friedrich von Pommern vorstand. Dieser hatte aufgrund des Jasenitzer Erbteilungsvertrags von 1569 die Herrschaft in Pommern-Stettin angetreten.

Der Anlass des Krieges, der Streit um die Kronen im dänischen Wappen, wurde vertagt: Beide Parteien behielten die drei Kronen in ihren Wappen und verpflichteten sich, den Konflikt in dieser Frage eigenständig zu lösen; sollte ihnen dieses bis zum 1. Januar 1572 nicht gelingen, wurde die Anrufung eines Schiedsgerichts, zusammengesetzt aus dem Rostocker Magistrat und der Rostocker Universität vereinbart.

Kong Frederik II. billigte das Friedensabkommen am 25. Januar 1571. Schwedens isolierte Lage und die Gefahr, dass Russland in den Krieg verwickelt war, zwangen Schweden auch, die harten Bedingungen zu akzeptieren. Tatsächlich gab es keinen Sieger des Krieges – beide Länder wurden zu Verlierern in dem Sinne, dass sie viel ärmer geworden waren. Die Bedingungen für den deutschen Kaiser, schwedische Besitzungen in Estland zu erwerben, wurden nicht befolgt, und die Lübecker erhielten niemals die vereinbarte Geldsumme. Der Ostseehandel der hansischen Städte unter der Führung von Lübeck verlor weiter an Bedeutung.

Die pommerschen Herzöge versuchten die Verhandlungen zudem dazu zu nutzen, den noch unverheirateten dänischen König mit einer pommerschen Prinzessin zu verheiraten. Dieser Plan misslang jedoch, nicht zuletzt, weil der sich als Unterhändler anbietende mecklenburgische Herzog Ulrich III., statt die Heirat mit einer pommerschen Prinzessin zu vermitteln, seine eigene Tochter Sophia erfolgreich ins Gespräch brachte und die am 20. Juli 1572 mit 14 Jahren ihren Cousin, den 23 Jahre älteren Kong Frederik II. von Dänemark-Norwegen, heiratete.

von

Günter Schwarz – 13.12.2018