Der norwegisch-dänische Rechtsanwalt und Humanist Christian Colbjørnsen erblickt am 29. Januar 1749 auf dem Bauernhof Sørum in Romerike in der Provinz Akershus das Licht der Welt.

Christian Colbiørnsen hatte als Anwalt und Beamter einen großen Einfluss auf die Ende des 17. Jahrhunderts eingeführte Gesetzgebung im Königreich Dänemark-Norwegen. Grundsätzlich setzte er sich sehr für die Freiheiten der Aufkärung ein, half aber auch, die Pressefreiheit im Sinne der autokratischen Monarchie einzuschränken. Sein Bruder Jacob Edvard Colbiørnsen war ebenfalls Rechtsanwalt.

Seine Eltern waren Colbjørn Colbjørnsen Jacobsen (1714–1761) und Anna Dorothea Røring (1710–1772). Zusammen mit seinen Brüdern Jakob Edvard Colbjørnsen (1744–1802) und Edvard Røring Colbjørnsen (1751–1792) begann Christian Colbjørnsen im Februar 1758 an der Lateinschule in Christiania (heute: Oslo). Ende des Jahres 1763 verließ er die Schule, da sein Vater im Jahr zuvor verstorben war.

Ein entfernter dänischer Verwandter namens Christian Petersen, der Amtmann der Provinz Oppland war, nahm Christian in sein Haus auf und gab ihm Arbeit in seinem Büro. 1768 wurde Petersen Präfekt von Bergen, und Christian folgte ihm dorthin, wo er bis Ende 1771 blieb.

Anschließend zod es Colbjørnsen nach København, wo sich sein älterer Bruder Jacob Edvard Colbjørnsen als Rechtsanwalt niedergelassen hatte. Er arbeitete ein paar Jahre in der Kanzlei seines Bruders und schrieb sich dann am 17. Juli 1976 als Student der Rechtswissenschaften an der Universität in København ein, was sich als beispielhaftes kurzes Studium bezeichnen kann – bereits zwei Tage später wurde Colbjørnsen juristischer Kandidat mit Laudabilis und nur 3½ Monate später, am 11. November 1773, wurde er als Oberstaatsanwalt bestellt.

Schnell wurde Christian Colbjørnsen ein wichtiger Beamter in Dänemark und Norwegen. Er setzte deutliche Spuren in der Arbeit der dänischen Bauernreformen 1786-88 und war eine führende Kraft hinter einem Großteil der gesetzgeberischen Arbeit, die die dänische Regierung unter Kong Christian VII. und Kronprinz Frederik in seiner Fuktion als Regent in den 1790er Jahren initiierte. Auch war er von großer Bedeutung für die Gestaltung der Rolle des Obersten Gerichtshofs in der dänisch-norwegischen Geschichte im frühen 19. Jahrhundert.

Ab 1773 war er als Rechtsanwalt und von 1780 bis 1785 als Kammeranwalt tätig. Ab August 1786 war Colbjørnsen der Sekretär der Landbokommisjonen, eines dänischen Ausschusses, der vom damaligen Kronprinzen Frederik als Regent von Dänemark ernannt wurde. Ziel der Kommission war es, Vorschläge für Verbesserungen in der Landwirtschaft zu erarbeiten und klare Leitlinien für die Beziehung zwischen Grundbesitzern und deren Landarbeitern aufzustellen.

1788 wurde er zum Präsidenten der Staatskanzlei ernannt und hatte somit großen Einfluss auf die dänische Gesetzgebung. Von 1804 bis zu seinem Tod war Christian Colbjørnsen Oberster Richter am Obersten Gerichtshof, das in Dänisch „Højesteret“ und im Norwegischen „Høyesterett“ heißt, in der dänisch-norwegischen Hauptstadt København.

Colbjørnsen war ein energischer und autoritärer Führer des Obersten Gerichtshofs, der eifriger Anhänger einer aufgeklärten Autokratie war.

Christian Colbiørnsen verstarb am 14. Dezember 1814 in København.

von

Günter Schwarz 29.01.2019